Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Failsafe

Failsafe bedeutet übersetzt „ausfallsicher“ und beschreibt die Coming Home Einrichtung bei Drohnen. Schließlich kann sich ein UAS (Unmanned Aircraft System) seinen Startpunkt über GPS merken und kann, sofern angefordert, an diesen selbständig zurückkehren. Außerdem kommen Drohnen auch selbstständig zum Ausgangspunkt des Einsatzes zurück wenn das Sendersignal ausfällt. Durch die Funktion „failsafe“ wird vermieden, dass die Drohne verloren geht oder dass das UAS vollständig ausser Kontrolle gerät.

Hier gibt es mehr Informationen zu Fly Away bei Drohnen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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