Drohnen fliegen in Wien

Drohnenkarten und Flugverbotszonen für Wien

Hier findet Ihr wichtige Informationen zur Drohnenkarten und Drohnen-Flugverbotszonen  in Wien. Dabei werden wir insbesondere den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in Kontrollbereichen um Flughäfen beleuchten. Zudem werden wir kontrollierte von unkontrollierten Hubschrauber Landeplätzen unterscheiden. Darüberhinaus folgen dann noch Infos zu privaten und gewerblichen Drohnen Einsätzen im Flugbeschränkungsgebiet Wien.

Die neue Drohnen App 2024, die von Austro Control und Frequentis im Oktober 2023 vorgestellt wurde, ermöglicht eine verbessertes Management für Drohnen und Flugsicherheit vor allem in den sensiblen Gebieten rund um Flughäfen in Wien und den übrigen Bundesländern. Die Fluglotsen im Tower der Austrocontrol sind direkte eingebunden und können mit den Drohnen-Piloten über die App direkt in Kontakt treten.

Beschränktes Fluggebiet Wien LO R 15 – Lila Zone

Wer eine Drohnenkarte für Österreich studiert, wird schnell bemerken, dass es sich beim Wiener Stadtgebiet um keine generelle Flugverbotszone für Drohnen handelt, sondern um ein so genanntes Flugbeschränkungsgebiet mit dem Kürzel LO R 15. In der Dronespace App der Austro Control wird so ein Gebiet als Lila Zone markiert. Dabei war es bis 12. August 2022 ganz einfach so, dass man ohne extra Bewilligung seitens der Österreichischen Luftfahrtbehörde keine Flugerlaubnis für Drohnen in Wiener Stadtgebiet erhielt. Mehr Informationen zu dieser verpflichtenden Drohnenbewilligung und wie man diese bekommt in einem extra Beitrag zum Drohnen Betrieb in Wien.

Glücklicherweise trat dann mit 12. August 2022 eine neue Verordnung in Kraft, welche zumindest für Mini Drohnen eine Erleichterung verschafft. Nämlich dürfen seitdem Drohnen unter 250 g MTOM, wie zum Beispiel eine DJI Mini 3 Pro, bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Metern AGL auch ohne kostenpflichtige Bewilligung im Flugbeschränkungsgebiet Wien (LO R 15) abheben.

Die entsprechenden § 18 (6) Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014 in der Fassung vom 12.08.2022 findest Du nochmals komplett als PDF in diesem weiteren Beitrag zu Flugverbotszonen für Drohnen >

Und Jetzt kommt wie immer das Aber:
Da es alleine im Gebiet der Stadt Wien auch insgesamt zehn unkontrollierte Hubschrauber Landeplätze gibt, ist im Umkreis von 2,5 km rund um diese jeglicher Drohnen Einsatz während der Betriebszeiten durch die Austro Control zu bewilligen. Ganz egal, ob die Drohne unter 250 g oder mehr wiegt! Dabei muss man wissen, dass viele Hubschrauber Landeplätze bei Krankenhäusern 24-Stunden lang in Betrieb sind.

Weitere Details sowie einen Ausschnitt aus der betreffenden Drohnenkarte mitsamt dem Flugbeschränkungsgebiet Wien findest Du nochmals in diesem Beitrag zu Flugverbotszonen für Drohnen >

Wichtige Unterscheidung:
Im Flugbeschränkungsgebiet Wien (LO R 15) kann man auch mit expliziter Bewilligung durch die Austro Control während der Betriebszeiten rund um unkontrollierte Flugplätze mit seiner Drohne starten. Außerhalb Wiens ist derzeit noch keinerlei Drohnen Einsatz während der Betriebszeiten in der 2,5 km Zone rund um unkontrollierte Hubschrauber Landeplätze möglich.

Karten zu Drohnen Flugverbotszonen – FAQs

Hier folgen alsbald noch Fragen und Antworten betreffend Flugverbotszonen in Drohnenkarten. Sollten noch weitere Fragen betreffend Kontrollzonen, Sicherheitszonen oder Flugbeschränkungsgebiete für Drohnen bei Dir auftauchen, so kannst du uns jederzeit gerne kontaktieren.

Coming soon …

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