Drohnenkarten für Slowenien
In Slowenien gibt es bestimmte Regionen, in denen Drohnen aufgrund von spezieller Infrastruktur nicht fliegen dürfen. Das Drohnenflugverbot gilt in Slowenien in Gebieten rund um Flughäfen oder in Nationalparks.
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Alle Drohnen unterliegen dem Österreichischen Luftfahrtgesetz, das die Rahmenbedingungen für Drohnenpiloten und ihre UAS (unmanned air systems) bereitstellt: Haftpflichtversicherung - Registrierung bei der Austro Control - Drohnenführerschein - Beachten der Drohnenflugverbote - Internationale Versicherungsbestätigung über 750.00 SZR.
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Drohnen Flugverbotszonen in Slowenien
Wir können Ihnen für Slowenien die Website der Civil Aviation Agency und die offizielle Karte mit Drohnenflugverbotszonen empfehlen.
Luftfahrtbehörde in Slowenien
Die CAA Siin Slowenien ist die Civil Aviation Agency Slovenia.