13. November 2024, Wien: Drohnen, auch bekannt als Unmanned Aircraft Systems (UAS), unterliegen bei der Wiener Polizei und im privaten Einsatz klaren Regelungen. Seit 2018 nutzt die Wiener Polizei Drohnen für vielseitige Aufgaben, während private Drohnen Piloten in Wien strengen Vorschriften unterliegen.
Zusammenfassung: Die Wiener Polizei setzt Drohnen für Einsätze wie Unfallaufnahmen und die Suche nach Personen ein. Für private Drohnen Piloten gelten in Wien jedoch strenge gesetzliche Regelungen. Eine zusätzliche Drohnen Bewilligung der Austro Control und ein Drohnenführerschein sind in den allermeisten Fällen Pflicht, schreibt das Portal www.fireworld.at
Drohnen im Polizei Einsatz in Wien
Die Polizei in Wien nutzt Drohnen Modelle in 3 verschiedenen Ausführungen:
- Drohnen mit 4K-Videoqualität
- Drohnen mit Zoomkameras
- sowie Drohnen mit Wärmebildkameras
Spezielle wetterbeständige Drohnen erlauben der Wiener Polizei sogar Einsätze bei Regen. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von Luftbildern nach Verkehrsunfällen über die Vermisstensuche mittels Drohne bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ausbildung der Drohnen Betreiber (UAS Operatoren) erfolgt in zwei Modulen. Nach dem ersten Modul, das eine theoretische Prüfung bei der Austro Control und eine praktische Prüfung durch die Flugpolizei umfasst, dürfen die Drohnen Piloten im Polizei und Blaulicht Einsatz unterwegs sein. Modul 2 beinhaltet nach 100 Flugstunden eine Nachtflugausbildung. Die Wiener Polizei setzt zudem einen speziell ausgestatteten Drohnen Bus ein, der eine Live-Bildübertragung ermöglicht.
Wichtige Hinweise für private Drohnen Piloten in Wien
Im Großteil von Wien ist der Drohnen Betrieb ohne extra Bewilligung der Austro Control nicht erlaubt. Zusätzlich müssen auch die jeweiligen Drohnen Betreiber bei der Austro Control registriert und die einzelnen Drohnen als Gerät versichert sein. Für alle Drohnen ab 250 g Gewicht (MTOM) ist ein gesetzlicher Drohnenführerschein verpflichtend.
In Wien gilt laut fireworld.at ein generelles Flugverbot für Drohnen über 30 m Höhe (AGL), da es sich um ein Flugbeschränkungsgebiet handelt. Weitere Flugverbote betreffen den Umkreis von 2,5 km um Hubschrauberlandeplätze wie etwa von Krankenhäusern.
Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann auch bei Drohnen Piloten, sogenannten Fernpiloten, mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 22.000 € geahndet werden. Es ist daher ratsam, sich stets über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben beim UAS Betrieb zu informieren.
Quelle: Fireworld – 13. November 2024
Zusätzliche Informationen zu Drohnen bei der Polizei und in Wien und darüber hinaus:
Die genauen Grenzen zu Flugverboten für Drohnen in Wien und in Österreich sind übrigens im Beitrag zu den Drohnen Flugverbotszonen in Österreich abrufbar.
Hier hier mehr zu Bußgeldern und Strafen bei Drohnen Einsätzen. Hier mehr Infos zum Betrieb von Drohnen in Wien. Und hier Wissenswertes zum erleichterten UAS Betrieb in Wien von Drohnen unter 250 Gramm Gewicht (MTOM)
Hier noch mehr Infos zur Drohnen Unfall Berichten und Drohnen Unfälle nach Datum geordnet.
Welche Versicherungen für den Betrieb von Drohnen in Wien geeignet sind, erfährst Du in unserem Vergleich für Drohnenversicherungen in Österreich.
Hier noch Infos zur Versicherung von Drohnen bei der Polizei und im Blaulicht Einsatz in einem eigenen Beitrag zur BOS Drohnen Versicherung sowie hier rein zum Thema Blaulicht Drohne.
Die genauen Grenzen zu Flugverboten für Drohnen in Wien und in Österreich sind übrigens im Beitrag zu der Drohnenkarte für Österreich abrufbar. Wer sich auf die Prüfung vorbereiten möchte, findet hilfreiche Tipps und Fragen im Beitrag zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
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