Sehr hilfsbereiter und freundlicher Support mit über versicherungstechnische Fragen hinausgehender Beratung. Top!
Lichtmeister Foto- und Filmproduktionen, Attemsgasse 14, A-8010
Graz, Österreich, 29.04.2020
Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
April 29, 2020
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