Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Ich bin Selbstständig als Filmproduzent von Innsbruck aus und arbeite viel mit Minidrohnen. Das Thema Drohnen ist machmal doch etwas kompliziert und ich möchte sicher gehen, dass ich mich immer an die Regeln und Gesetzte halte. Euer Team hat mir bisher immer sehr schnell telefonisch und vie EMail helfen können und es war stets sehr angenehm! Vielen Dank dafür und ich bin froh, meine Drohnen bei euch versichern zu können! Weiter so! Beste Grüße! Jannis Hoffmann

Jannis Hoffmann, A-6020 Innsbruck, Österreich, 16.11.2020

Jannis Hoffmann