Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Mir hat vor dem Kauf meiner Drohne die Internetseite Air&More wahnsinnig viel geholfen und mir die scheinbar unüberschaubare Thematik Drohnen einfach erklärt und überschaubar gemacht. Darüber hinaus konnte ich gleich eine Versicherung abschließen und als sich mir eine letzte Frage stellte, bekam ich sofort einen Anruf und eine kompetente Auskunft. Ich würde die Versicherung jederzeit wieder über diese Seite abschließen
und kann sie nur jedem Drohnenbesitzer bzw. -käufer empfehlen!!

Alan, Lustenau, Vorarlberg, Österreich, 02.04.2020

Alan