Drohnen: Gefahr für Hubschrauber und Helikopter

30.12.2025, Gerlitzen (Kärnten): Ein gefährlicher Zwischenfall hat im Skigebiet Gerlitzen einen Rettungseinsatz massiv beeinträchtigt: Eine Drohne wurde in unmittelbarer Nähe eines landenden Hubschraubers geflogen. Zusätzlich geriet auch ein überfliegender Rettungs-Helikopter in eine kritische Situation und musste ausweichen. Solche Vorfälle sind kein „Kavaliersdelikt“, sondern eine reale Gefahr für Einsatzkräfte, Patient:innen und Personen am Boden.

Was ist auf der Gerlitzen passiert?

Laut Berichten ereignete sich der Vorfall am Dienstag, dem 30. Dezember, gegen 13:00 Uhr im Bereich der Neugartenabfahrt im Skigebiet Gerlitzen. Der Rettungshubschrauber ARA 3 landete neben der Skipiste für einen Einsatz. Kurz nach der Landung tauchte plötzlich eine Drohne im Nahbereich des Hubschraubers auf und flog über mehrere hundert Meter entlang der Piste.

Brisant: Zur selben Zeit überflog ein weiterer Rettungshubschrauber (Alpin 1) das Gebiet auf dem Rückflug zum Stützpunkt. Die Besatzung wurde per Funk vor der Drohne gewarnt – der Pilot passte die Flugbahn an, um eine mögliche Kollision zu vermeiden. Kurze Zeit später kehrte die Drohne erneut zurück und flog wieder relativ knapp über dem stehenden Rettungshubschrauber ARA 3, bevor sie schließlich im Bereich eines Alpengasthofs landete.

Drohnen über Hubschrauber: Betreiber nicht registriert, keine Drohnenversicherung!

Ein Alpinpolizist nahm daraufhin Ermittlungen auf und konnte den Drohnenpiloten ausforschen: Es handelte sich um einen 14-jährigen Urlauber aus Deutschland, der die Drohne vom Balkon seines Hotelzimmers aus gestartet und den Flug über die Kamera (also außerhalb des Sichtbereichs = BVLOS) gesteuert haben soll. Laut Bericht war die Drohne bzw. ihr Betreiber nicht registriert, außerdem konnte keine verpflichtende Drohnen-Haftpflichtversicherung vorgewiesen werden. Der Vorfall wurde nach dem Luftfahrtgesetz angezeigt.


Warum eine Drohne für Hubschrauber und Helikopter so gefährlich ist

Der Luftraum rund um Rettungseinsätze ist besonders sensibel. Ein Hubschrauber operiert häufig in niedriger Höhe, mit wechselnden Flugrichtungen, An- und Abflügen, Schwebeflug und teils sehr wenig Sicherheitsmarge. Genau dort wird eine Drohne zur ernsthaften Gefahr:

  • Schwer erkennbar: Kleine Drohnen sind aus dem Cockpit oft spät oder gar nicht sichtbar – vor allem bei wechselndem Hintergrund (Schnee, Wald, Gebäude) und wechselnder Lichtlage.
  • Kollisionen können katastrophal sein: Ein Zusammenstoß kann Rotorblätter, Windschutzscheibe, Heckrotor oder Sensorik beschädigen – im ungünstigsten Fall mit Kontrollverlust.
  • Einsatzverzögerung: Muss ein Rettungs-Helikopter aus Sicherheitsgründen ausweichen oder abbrechen, zählt jede Minute – insbesondere bei Notfällen im alpinen Gelände.
  • Risiko für Menschen am Boden: Ausweichmanöver, Abbruch, Staub-/Schneeverwirbelungen, oder im Worst Case Trümmerteile erhöhen das Risiko für Wintersportler:innen und Einsatzkräfte.

Gerade in Skigebieten wie der Gerlitzen (Kärnten) ist die Wahrscheinlichkeit von Rettungsflügen saisonal erhöht. Das macht verantwortungsbewusstes Drohnen-Fliegen dort besonders wichtig.


Typische Problemfelder: Sichtflug, Registrierung, Versicherung

Der geschilderte Zwischenfall zeigt mehrere Punkte, die in der Praxis immer wieder zu kritischen Situationen führen – und zwar unabhängig davon, ob jemand „nur kurz filmen“ oder „nur mal ausprobieren“ möchte:

  • Flug außerhalb des Sichtbereichs: In vielen Fällen ist im Freizeitbereich nur der Sichtflug (VLOS) zulässig. Reines Steuern über Kamerabild (FPV) ist ohne geeignete zusätzliche Maßnahmen/Beobachter in der Regel nicht erlaubt – und erhöht das Kollisionsrisiko massiv.
  • Registrierungspflichten: Je nach Drohne und Einsatzart ist eine Registrierung des Drohnen Betreibers erforderlich. Im vorliegenden Fall wurde berichtet, dass die Drohne nicht registriert war.
  • Haftpflichtversicherung: Eine passende Drohnen-Haftpflicht ist zentral – nicht nur „für den Papierkram“, sondern weil schon ein kleiner Fehler enorme Schäden verursachen kann. Laut Bericht konnte keine notwendige Haftpflichtversicherung vorgewiesen werden.

Wichtig: Unabhängig von Formalitäten gilt im Umfeld von Rettungs- und Polizeieinsätzen immer der Grundsatz: Drohne sofort runter. Wer in die Nähe eines Rettungshubschraubers fliegt, gefährdet nicht „eine Maschine“, sondern Menschenleben.

So verhältst du dich richtig, wenn ein Hubschrauber in der Nähe ist

  • Sofort landen – zügig, kontrolliert und ohne hektische Manöver.
  • Großräumig Abstand halten und nicht versuchen, den Helikopter „zu begleiten“ oder zu filmen.
  • Startplätze bewusst wählen: Keine Flüge in der Nähe von Pisten, Liftanlagen, Einsatzkräften oder bekannten Lande-/Abflugbereichen.
  • Vor dem Flug Regeln prüfen (Geozonen, lokale Vorgaben, Menschenansammlungen, Naturschutz/Grundstück, etc.).
  • Keine Flüge „aus dem Hotelzimmer“ ohne Überblick: In alpinem Gelände ändern sich Situationen schnell – Sichtkontakt und Situationsbewusstsein sind entscheidend.

Info am Rande:
Der Vorfall auf der Gerlitzen zeigt sehr deutlich, wie schnell aus „Freizeit“ eine ernsthafte Gefahr wird. Eine Drohne hat in unmittelbarer Nähe eines Hubschraubers nichts verloren – erst recht nicht bei einem Rettungseinsatz. Wer in Kärnten (oder anderswo) fliegt, sollte Registrierung, Schulung, sichere Flugpraxis und Versicherung als Mindeststandard verstehen – nicht als Option.


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Quellen