DMO ist die Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co KG mit Sitz in Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal. Die DMO zählt klassische Modellflieger und nun auch Drohnenpiloten aus Deutschland zu Ihren Kunden. Seit einigen Monaten bietet DMO ihre Haftpflichtversicherung für Drohnen auch für in Österreich wohnhafte Kunden an. Die Angebote der Deutschen Modellsportorganisation (DMO) bezüglich Versicherungen werden über eine Sammelpolizze (!) bei der Allianz Global Corporate & Specialty SE abgewickelt. Da herkömmliche Private Haftpflichtversicherungen (wie etwa in Haushaltsversicherungen) bei bei Drohnen nicht genügen, brauchen unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen. Da nun der Modellsport in der Luft seit 2021 in vielen Fällen unter die neue EU Drohnenverordnung fällt, brauchen auch die meisten Flugmodelle gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherungen.
Mai 2025: Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung
Kurz und bündig – deshalb entspricht die Drohnenversicherung der DMO – laut Auffassung verschiedener rechtlicher Begutachtungen – nicht dem gesetzlich verankerten Pflichtversicherungswesen für Drohnen und deren Betreiber mit Sitz in Österreich. Denn in der „Modell-Halter-Haftpflichtversicherung“ bei der DMO
- fehlen die spezifischen (identifizierenden) Gerätedaten im „Versicherungsnachweis“,
- ist der Drohnen Betreiber NICHT Versicherungsnehmer der Polizze,
- sondern nur mitversicherte Person in einer Sammelpolizze bei der Allianz.
- Polizzen-Inhaber und Versicherungsnehmer bei der Allianz ist die DMO.
- Der Drohnen Betreiber hat deshalb keine Verfügungsgewalt über den Allianz Vertrag.
- Statt einer eigenen „Polizze“ erhält der Drohnen Betreiber nur einen Dienstleistungs-Vertrag
- diesen „Dienstleistungs-Vertrag“ hat man mit der der Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co. KG, Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal
Hier unsere Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung basierend auf verschiedenen rechtlichen Begutachtungen und unabhängigen Expertisen zur aktuellen Gesetzeslage rund um Drohnen Versicherungen für Österreich.
Basis: Eine luftrechtliche Begutachtung, zwei versicherungsrechtliche Begutachtungen, Expertise des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), Stellungnahme der „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO)
DMO Drohnenversicherung genügt nicht dem Luftfahrtgesetz in Österreich
Denn die Drohnenversicherung der DMO dokumentiert keine individuellen Gerätedaten in der Versicherungspolizze der Drohne. Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) schreibt dazu klar und deutlich:
„Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.“
Und genau diese individuellen Gerätedaten des UAS fehlen im „Versicherungsnachweis“ für Drohnen Betreiber der DMO.
Drohnenversicherung der DMO versichert nur Drohnen Betreiber bzw. Piloten als Person
… und bei der für Privatpersonen interessanten Drohnen Kategorie „open“ eben nicht das spezifische Gerät, also die Drohne selbst, denn dafür müsste die Deutsche Modellsport Organisation ja im Versicherungsantrag die spezifischen Gerätedaten der Drohne abfragen, was aber nicht geschieht. Somit haben wir es bei der DMO mit einer personenbezogenen und keiner gerätebezogenen Deckung zu tun. Diese Versicherungsart hat das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) untersucht und stellt dabei unmissverständlich klar:
„Reicht eine personenbezogene Versicherung aus?
Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!„
Quelle: KFV zu Drohnen
DMO Modellflug Versicherung und weitere Gesetze in Österreich
Da bei der DMO „Drohnen Versicherung“ nicht die Drohne als Gerät, sondern lediglich der Drohnen Pilot oder Betreiber als Person versichert ist, gibt es, basierend auf den vorliegenden Begutachtungen und Expertisen, weitere mögliche gesetzliche Probleme in Österreich. So widerspricht eine Drohnenversicherung ohne Seriennummer in der Polizze, laut Gutachten, dem strengen Pflichtversicherungswesen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in Österreich. Damit verbunden kann, nach der Ansicht der weiter unten verlinkten Gutachten, ohne Dokumentation auch ein Problem mit dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) bestehen. Denn ohne Dokumentation der Gerätedaten kann eine Versicherung auch das Risiko in ihrem Bestand nicht entsprechend bewerten. Das widerspricht dann laut vorliegenden Expertisen auch den Regeln zur sogenannten Corporate Governance, denen Versicherungsunternehmen unterliegen.
Somit widerspricht die Drohnenversicherung der DMO aus Expertensicht folgenden Gesetzen in Österreich:
- Luftfahrtgesetz (LFG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Sammelpolizzen bei Drohnen gesetzlich unzulässig!
Bevor man also eine Drohnenversicherung bei der DMO Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co. KG abschließt, sollte man das folgende Fazit der österreichischen Wirtschaftskammer auf sich wirken lassen:
“Das Pflichtversicherungsregime rund um unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) ist mit jenem aus dem Kfz-Bereich vergleichbar. Dabei käme wohl niemand auf die Idee, alle seine Kfz ohne Fahrzeugdaten pauschal über den Mitgliedsbeitrag in einer einzigen Vereins-Sammelpolizze zu versichern.”
Drohnen Betreiber haften bei Registrierung für den Abschluss einer gesetzeskonformen Drohnenversicherung in Österreich.
Alle gesammelten Informationen hier in einem eigenen Beitrag betreffend alle Gutachten zur Drohnenversicherung >
Hier gibt es noch mehr Informationen, warum man Drohnen nicht über einen Modellflug-Club versichern kann.
Hier Infos der Österreischischen Wirtschaftskammer, „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater und Versicherungsangelegenheiten“: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden >
Österreischische Wirtschaftskammer (WKO):
Vortrag von Rechtsanwalt Joachim J. Janezic, MEng, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht