Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

DFS

Die Abkürzung DFS steht für die Deutsche Flugsicherung GmbH. Diese gehört zu 100% der Bundesrepublik Deutschland, wobei das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastraktur als ihr Vertreter auftritt. Die DFS gehört zur Luftverkehrsverwaltung des Bundes und bietet eine Checkliste für Drohnenpiloten und arbeitet an einem Verkehrsmanagement für Drohnen mit. Betrreffend den sicheren Betrieb von Drohnen in Österreich, ist dort die Austro Control als Luftfahrtbehörde zuständig. Wie auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) betreibt auch die Austro Control für Drohnen ein eigenes online Potal unter www.dronespace.at und entwickelt ein eigenes Verkehrsmanagement-System für Drohnen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Verkehrsmanagement.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich