Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

CTR Zone

Mit Controlled Traffic Region oder CTR Zone wird die Kontrollzone des Luftraums in der Nähe eines Flugplatzes bzw. Flughafens bezeichnet. In einer CTR Zone untersteht der Flugverkehr der Kontrolle mittels Fluglotsen. Drohnen Piloten müssen schon vor dem Start auf derartige CTR Zonen Rücksicht nehmen, wobei viele Betreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) sich hier spezieller Drohnen Apps bedienen. Ohne gesonderte Freigabe dürfen keine Drohnen Einsätze in CTR Zonen erfolgen. Zukünftig soll über ein eigenes digitales Drohnen Verkehrsmanagement-System die Freigabe für Drohnen Einsätze in CTR Zonen erfolgen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich