Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Binden

Binden bedeutet das Zustandekommen einer Verbindung zwischen Sender und Empfänger, weshalb sich der Begriff „Sender und Empfänger binden“ etabliert hat. Beim Sender handelt es sich um die Funkfernsteuerung (Controller) und beim Empfänger um die Drohne (UAS) selbst. Den Begriff „Binden“ kennt man nicht nur von Drohnen, denn er wird auch zum Beispiel auch beim Koppeln von Bluetoothgeräten verwendet.

Hier gibt es mehr Informationen zu Was ist ein UAS?.

Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.

Weitere Einträge aus dem Drohnen Glossar

Rabatte bei unserem Partner ÖAMTC

ÖAMTC Drohnen Versicherung

ÖAMTC Drohnen App hier downloaden

ÖAMTC Drohnen APP

ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich