Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Drohnen Nachschlagewerk

Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge

Ein Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge ist eine Person, die sich neben dem Drohnenpiloten aufhält. Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge helfen dem Drohnenpiloten dabei, die Drohne im VLOS (Visual Line of Sight) zu halten und für einen sicheren Flug zu sorgen. Derartige Beobachter werden auch „Spotter“ genannt. Spotter sind insbesondere beim FPV Betrieb von Drohnen wichtig. FPV steht für First Person View und umschreibt einen Flug mit Videobrille, wobei der FPV Pilot selbst aufgrund der Datenbrille keinen direkten Sichtkontakt zur Drohne aufrecht erhalten kann. Da in der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung aber eine direkte Sichtlinie zum UAS vorgeschrieben ist, wird bei einem FPV Einsatz immer auch ein zusätzlicher Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge gebraucht. Dieser muss im Notfall auch manuell und in Echtzeit in die Steuerung der Drohne eingreifen können.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Versicherung für FPV.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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