Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Aufstiegsgenehmigung

Aufstiegsgenehmigung

Drohnen, die ein Startgewicht von unter 5 Kilogramm aufweisen, benötigen nie eine Aufstiegsgenehmigung. Drohnen oder andere Flugmodelle, die mehr als 5 Kilogramm wiegen, brauchen stets eine Aufstiegsgenehmigung der Behörde für Landesluftfahrt. Diese Regelung ist gleichermaßen am Tag und in der Nacht sowie für alle gewerblichen oder privaten Drohnenpiloten verpflichtend.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.