Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gilt auch im Zusammenhang mit Drohnen die Aufsichtspflicht. Dabei sind Kinder unter 7 Jahren nicht haftpflichtig und von 7 bis 18 Jahren sind die jungen Menschen nur beschränkt haftbar. Eltern müssen laut Gesetz ihre Kinder so beaufsichtigen, dass sie sich nicht in Gefahr bringen und dies auch mit keinem Anderen tun. Bei Schäden kommen die Eltern dafür auf, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht gefolgt sind.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.