Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

A2 Drohnenführerschein

Der A2 Drohnenführerschein erlaubt den Betrieb von schwereren Drohnen in der Nähe (bis 50m horizonale Annäherung) von Personen. Der A2 Schein wird auch als „Großer Drohnenführerschein“ bezeichnet, weil dafür in Österreich eine Theorieprüfung bei der Austro Control (ACG) oder bei einer von der Luftfahrtbehörde lizensierten Stelle nötig ist.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenführerschein.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich