Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

AIP

AIP steht für Aeronautical Information Publication und stellt das zivile Luftfahrthandbuch eines Landes dar. Die Aeronautical Information Publication dient als Nachschlagwerk für Drohnen (UAS) und der sonstigen zivilen Luftfahrt. Es werden allgemeine Informationen zu Regelungen und Infrastruktur, aber auch spezielle Hinweise während des Fluges, zu Hubschrauberlande- und Flugplätzen und länger gültige Änderungen im AIP gegeben. Die Aeronautical Information Publication wird in Deutschland von der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) publiziert und kann bei der Eisenschmidt GmbH bestellt werden.

Hier gibt es mehr Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen.

Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.

Weitere Einträge aus dem Drohnen Glossar

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ORF: Drohnen im Alltag

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ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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