Sehr freundlich und kompetent, ich habe schnelle Antworten auf meine Fragen bekommen!
Daniela Essbichl
Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
März 16, 2022
Sehr freundlich und kompetent, ich habe schnelle Antworten auf meine Fragen bekommen!