Mit fundiertem Wissen und stetiger Freundlichkeit wurde mir bisher bei jeglicher, offenen Frage sofort weitergeholfen!
Danke euch, lg Rainer
Rainer Frick Filmproduktion, Wien, 21.01.2021
Rainer Frick
Filmproduktion
Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Jänner 21, 2021
Mit fundiertem Wissen und stetiger Freundlichkeit wurde mir bisher bei jeglicher, offenen Frage sofort weitergeholfen!
Danke euch, lg Rainer
Rainer Frick Filmproduktion, Wien, 21.01.2021