Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Kompetente, rasche und unkomplizierte Beratung via Mail und Telefon. Danke für eure Hilfe und Abwicklung bei der Drohnenbewilligung. Beste Grüße aus Niederösterreich. Liebe Grüße, Ing. Alexander Koch.

Alexander, mediaStyle, A-3370 Ybbs an der Donau, Österreich, 28.10.2020

Alexander
mediaStyle