Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Kurze, knackige und zielführende Beratung; Antrag Haftpflichtversicherung Drohne und Auftragsbestätigung innerhalb 1Std geregelt. Durch die Hobby-Zwischendeckung brauchen wir nicht auf die Ausstellung der Austro Control warten und können schon fliegen (ohne Fotos) Vielen Dank!

Bram J., A-6371 Aurach bei Kitzbühel, Österreich, 08.04.2020

Bram J.