Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Hallo Hannes. Danke erneut für die Auskünfte bezüglich Zahlung der Versicherung und die Beratung … Tip Top Service, Euch kann man nur weiterempfehlen! Bitte weiter so … Gruß Mario.

Mario Z., A-6176 Völs, Österreich, 09.04.2020

Mario Z.