Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Hallo Hannes. Danke für die umfassende fachkundige Beratung! Wirklich TOP! Auch die Hinweise mit der 2ten Fernbedienung. Ich hab mir die Webseite angeschaut und bin auf sehr viele interessante Berichte gestoßen. Genial euer Service.

Karl Rößlhuber, Salzburg, Österreich, 15.04.2020

Karl Rößlhuber