Es war ein sehr informelles, kompetentes und angenehmes Gespräch.
Thomas Peinbauer, 4151 Öpping, Österreich, 04.05.2020
Thomas Peinbauer
Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Mai 4, 2020
Es war ein sehr informelles, kompetentes und angenehmes Gespräch.
Thomas Peinbauer, 4151 Öpping, Österreich, 04.05.2020