Super Beratung! vielen Dank 😉
Simon Lehner, Österreich, 08.05.2020
Simon Lehner
Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Mai 8, 2020
Super Beratung! vielen Dank 😉
Simon Lehner, Österreich, 08.05.2020