Danke für die ausführliche Beratung bezüglich Drohnenversicherung und Registrierung. Auch auf laienhafte Fragen gab es ausführliche und verständliche Antworten.
Werner Dieter, Graz, Österreich, 04.06.2020
Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Juni 4, 2020
Danke für die ausführliche Beratung bezüglich Drohnenversicherung und Registrierung. Auch auf laienhafte Fragen gab es ausführliche und verständliche Antworten.
Werner Dieter, Graz, Österreich, 04.06.2020