Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Aha! Laut Versicherungsgesetz brauche ich als Drohnen Opertor eine echte Polizzennummer – will bei Überprüfungen der Exekutive keine Probleme mit meinem Versicherungsschein haben. Hätte fast im Ausland abgeschossen — danke aus Simmering.

aus Simmerring