Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Ich wusste nicht, dass Austro Control die Polizzennummer meiner Drohnenversicherung beim Registrieren nicht überprüft … und DASS ICH SELBST VERANTWORTLICH BIN! Danke für die Links zu den Gesetzen und Gutachten aus dem Ländle nach Tirol, Geri.

Geri, Vorarlberg