Im folgenden Beitrag geht es darum, ob man seine Drohne über einen Modellflug Verein versichern kann. Warum aber gerade Sammelversicherungen bei Drohnen über Vereine nicht dem Luftfahrtgesetz entsprechen, besprechen wir hier:
Drohnen versichern über Sammelpolizzen von Modellflug Vereinen? Leider nein …
Achtung: Einige Modellflug Vereine beabsichtigen, ihre Mitglieder, einschließlich Drohnen Piloten automatisch über sogenannte Sammelpolizzen zu versichern. In diesem Fall agiert der Modellflug Verein als Versicherungsnehmer und ist somit auch alleiniger Inhaber der Versicherungspolizze. Das jeweilige Vereinsmitglied und damit der einzelne Drohnen Pilot wird lediglich als “ Mitversicherte Person “ aufgeführt. Solche Konstruktionen werden auch als “ Sammelpolizzen auf fremde Rechnung “ bezeichnet. Obwohl die mitversicherten Drohnen Piloten möglicherweise eine Art “ Versicherungsbestätigung “ erhalten, gehört die eigentliche Versicherungspolizze nicht dem Drohnen Piloten, sondern einer anderen Partei – nämlich dem Modellflieger Club. Und in dessen Büro liegt die Originalpolizze auch.
Daher kann man über Sammelpolizzen von Modellflieger Clubs keine Drohnen versichern!
Für Drohnen bzw. unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) gilt in Österreich ein strenges Versicherungsregime. Diese besondere Form der Pflicht Versicherung für Drohnen ist vergleichbar mit der KFZ-Versicherung. Dabei muss laut österreichischem Luftfahrtgesetz stets gewährleistet sein, dass der Drohnen Betreiber (UAS Operator) über den aktuellen Status seiner verpflichtenden Drohnenversicherung informiert ist. Wenn jedoch das Vereinsmitglied eines Modellflug Clubs nicht selbst Inhaber der Polizze ist, ist gesetzlich nicht gesichert, dass der lediglich mitversicherte Drohnen Betreiber z. B. bei Vertragsänderungen, Zahlungsausfällen oder gar dem Wegfall der Deckung für seinen Drohne benachrichtigt wird. Der Drohnen Betreiber bzw. Drohnen Pilot könnte somit unwissentlich ohne Versicherungsschutz für sein UAS weiterhin in der Luft betreiben. Das wäre dann ungefähr ao, als ob man ohne KFZ-Versicherung mit seinem Auto unterwegs wäre. Dies birgt nicht nur die Gefahr einer Verwaltungsstrafe für den nicht versicherten Drohnen Piloten / Betreiber. Darüber hinaus besteht vor allem das Risiko von nicht gedeckten Schäden. Im Falle eines Personenschadens durch die nicht versicherte Drohne könnte dies sogar den finanziellen Ruin bedeuten, nicht nur für den Geschädigten.
Austro Control: Der Drohnen Betreiber muss selbst Versicherungsnehmer und Inhaber der Polizze sein
Aus einer E-Mail der Austro Control vom Dezember 2023:
„Versicherungsnehmer und Inhaber der Registrierungsbestätigung sollten ein und dieselbe (juristische oder natürliche) Person sein. Diese ist auch für die Drohne verantwortlich“
Und nicht ohne Grund weist die Austro Control alle Drohnen Betreiber auch bei der verpflichtenden Drohnen Registrierung auf die “ Nummer Ihrer Versicherungspolizze “ hin und nicht auf die Polizzennummer einer Drohnen Sammel-Versicherung von jemand anderem.
Damit ist klar, dass Modellflug Verein nicht einfach eine einzige Polizzennummer für Tausende Mitglieder und damit auch für Tausende Drohnen Piloten zur Verfügung stellen kann! Im Bereich der KFZ-Versicherung wäre eine derartige Konstruktion unvorstellbar. Diese Tatsache bestätigt auch das erste Rechtsgutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen in Österreich aus dem Jahr 2021. Der führende Luftrechtsexperte Österreichs und zugleich Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht zieht darin unter anderem auch folgendes Fazit:
„Versicherungsnehmer ist der Betreiber des UAS“
… und damit kein anderer! Andere Konstruktionen widersprechen ganz einfach dem im Luftfahrtgesetz verankerten Pflicht-Versicherungsregime für Drohnen in Österreich.
Manche Modellflug Vereine wollen Drohnen ohne Gerätedaten versichern!
Erschwerend kommt hinzu, dass in derartigen “ Sammelpolizzen auf fremde Rechnung “ über Modellbau Vereine oft auch keinerlei Gerätedaten der zu versichernden Drohnen erfasst werden. Somit wären dann lediglich die Mitglieder als Personen versichert und nicht die konkreten Luftfahrtgeräte, sprich Drohnen. Das wiederum entspricht nicht der gesetzlich verankerten Pflicht zur gerätebezogenen Versicherung für Drohnen in Österreich.
Erfassen Modell Flugvereine über Sammelversicherungen auch keine Gerätedaten der Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht), so ergibt dass ein System, in dem
- weder die Versicherung weiß, welche Drohnen versichert sind,
- noch der Verein als Versicherungsnehmer weiß, welche Drohnen überhaupt versichert sind,
- noch die Behörde und damit die Austro Control weiß, welche UAS versichert sind.
Der führende Luftrechtsexperte Österreichs spricht im obigen Video wortwörtlich von einer „versicherungsaufsichtsrechtlichen Bombe“ !
Fazit:
Was am Modellflugplatz akzeptabel ist, funktioniert bei Drohnen nicht, denn diese bewegen sich bekanntlich landauf landab im Luftraum. Über Sammelpolizzen von Modellflug Clubs kann man Drohnen nicht gesetzeskonform versichern! Hier gibt‘ s alle rechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung. Und hier eine Checkliste zur Drohnenversicherung.
Drohnen Betreiber haften selbst bei Registrierung mit einer ungenügenden Drohnenversicherung!
Im folgenden Abschnitt findest Du noch ältere Inhalte dieses Beitrags:
Kann ich über einen Modellfliegerclub meine Drohne versichern? (bis 31.12.20)
Jein! Über eine Mitgliedschaft in Modellflugverbänden kann man nur sehr bedingt seine Drohne versichern. Wenn, dann ist der Start einer Drohne nur über den sogenannten „Modellflug“ nach § 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) versichert. Die Verwendung des Geräts erfolgt dabei stets unentgeltlich und nicht gewerblich als bloßes Hobby. Hier gibt es zum Beispiel eine Drohnenversicherung mit Hobbydeckung.
Aus dem Luftahrtgesetz § 24c (Quelle: www.jusline.at):
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.
Hier gibt’s zusätzliche Informationen zur Aeroclub Drohnen Versicherung in einem extra Beitrag zu Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen >
Flüge mit Kamera: Wie muss ich meine Drohne versichern?
Folgt man den Ausführungen im Luftfahrtgesetz, so darf auch eine, bei Drohnen üblicherweise eigebaute Kamera ausschließlich dem “Zwecke des Fluges selbst” also nur zur Steuerung des Copters dienen. Es dürfen also beim reinen Modelllug keine Bilder oder Videos aufgenommen, vorgeführt, weiterverarbeitet oder ähnliches werden. Schließlich wird die Drohne, sobald man Bildmaterial speichert, zu einem sogenannten “unbemannten Luftfahrzeug” (uLFZ) der Klasse 1 nach § 24f des LFG. Man muss dann nicht nur seine Drohne versichern, das Gerät fällt zugleich auch unter die behördliche Bewilligungspflicht bei der Austro Control! Eine Drohnen Versicherung mit Klasse 1 Deckung laut Austro Control (und 750.000 SZR) finden Sie wieder hier hier.
Aus dem Luftahrtgesetz § 24f (Quelle: www.jusline.at):
„(1) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten
1. auch in einem Umkreis von mehr als 500 m und/oder
2. gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken betrieben werden.
(2) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde betrieben werden.“
Schwarzfliegen kann teuer werden
Der Gesetzgeber verweist darauf, dass für den Fall eines Starts eines uLFZ ohne entsprechende Betriebsbewilligung die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 169 des Luftfahrtgesetzes Geldstrafen von bis zu € 22.000 verhängen kann! Liegen erschwerende Umstände vor, so droht ganz nebenbei noch eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Die diesbezüglichen Kontrollen nehmen definitiv zu, weshalb jeder Schwarzflieger davor gewarnt sei etwaige Flugvideos bei Youtube hochzuladen.
Fest steht: Egal ob gewerblich oder aus reinem Privatvergnügen, wer mit seiner Drohne Filmaufnahmen tätigt oder Fotos schießt, für den ist die Antragstellung bei der Luftfahrtbehörde (Austro Control) unumgänglich!
Um eine dafür notwendige Versicherungsbestätigung zu bekommen, muss man schon vorab seine Drohne versichern.
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Hier gibt’s weitere Informationen zur Aeroclub Drohnen Versicherung in einem extra Beitrag zu Erfahrungen mit Aeroclub Drohnenversicherung >