Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: EASA

EASA

Die EASA ist die European Aviation Safety Agency, also die Europäische Agentur für Flugsicherheit und somit die Behörde für Luftsicherheit der EU. Die EASA wurde 2002 gegründet und hat seit 2004 ihren Sitz in Köln. Drohnen gelten als unbemannte Luftfahrzeug-Systeme bzw. UAS (Unmanned Aircraft Systems), unterliegen deshalb dem Luftfahrtgesetz und sind daher auch an die Vorschriften der EASA bzw. an entsprechende nationale Vorschrfiten gebunden.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Gesetz.