Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Drohnen Nachschlagewerk

Bewilligung

Für eine Drohne, die nicht in die Kategorie OPEN fällt, wird in eine Bewilligung vor dem Flugbetrieb benötigt. Die Drohne (UAS) wird dann automatisch der Kategorie SPECIFIC zugeordnet. Eine solche Bewilligung stellt in Österreich die Austro Control, Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrtmit beschränkter Haftung, aus. Insbesondere Drohnen Einsätze außerhalb der direkten Sichtlinie (BVLOS, Beyond Visual Line of Sight) bedürfen einer separaten behördlichen Drohnenbewilligung, wobei auch der Versicherungsschutz für die Drohne entsprechend angepasst werden muss. Schließlich verlangt die Luftfahrtbehörde für bewilligungspflichtige Drohnen schon vorab dementsprechende Versicherungsbestätigungen. In der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung bedarf es hingegen keiner Bewilligung einer spezifischen Drohne. Dort registriert man sich lediglich als Drohnen Betreiber, sprich, als juristische oder natürliche Person.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Kategorien.

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ORF: Drohnen im Alltag

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ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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