Bei Drohnen steht für mich der Pilotenschutz im Vordergrund. Denn
…
Bei Drohnen steht für mich der Pilotenschutz im Vordergrund. Denn eine Drohne ist nur ein Gerät wie jedes andere auch. Je nach Wartung und Serviceintervall können derartige Geräte zur Gefahr werden. Dazu gibt es von Herstellern empfohlene Wartungs- und Serviceintervalle. D.h. die Geräte werden nach einer bestimmten Betriebszeit zur Gefahr in der Luft. Ein Laie, der sich keine Gedanken über eine Versicherung macht, wird sich auch nie Gedanken über eine Wartung bei einer 500-Euro-Drohne machen. Unter den Pilotenschutz fällt für mich auch, dass ein entstandener Schaden auch fix ersetzt werden muss. Im Umkehrschluss stellt sich natürlich folgende Frage: Wer entschädigt den/die Betroffene/n, wenn kein Geld vorhanden ist? Das Nicht-Kontrollieren der gesetzlichen Versicherungspflicht bedeutet, dass man die Drohnengeneration (16+) einer massiven Gefahr aussetzt. Schließlich sind mögliche Schäden kaum abzuschätzen. Speziell junge Menschen sind sich der Gefahren rund um die Drohnenfliegerei nicht bewusst (ich spreche hier aus Erfahrung). Hier besteht keine Vorstellung, welche massiven Konsequenzen ein Crash für einen Bruchpiloten mit sich bringen kann. Man kann nicht erwarten, dass alle die den Test bei Onlineregistrierung bestanden haben, sofort ein Bewusstsein entwickeln, um Gefahren zu erkennen und Risiken zu vermeiden. Als erfahrener uLFZ-Pilot und Betreiber mehrerer UAVs, sowohl im Unternehmen als auch privat, kann und muss ich die Zielsetzung dieses Schreibens unterstützen. Der Schutz von Personen, Tieren und Sachen muss immer gewährleistet sein. Dies umso mehr noch, wenn die Entwicklungen dieser Branche auch wirklich den Prognosen entsprechen sollten. Die Entschädigung bei Sach- oder gar Personenschäden gehört hier unbedingt dazu!
Kundenfeedback lesen „Stefan Strohmayr MSc, Drohnentrainer u. -inspekteur, Digitalisierungsexperte, Wr. Neudorf“