Drohnen Glossar: BVLOS

BVLOS

BVLOS steht bei Drohnen für Beyond Visual Line of Sight und meint den Drohnenbetrieb außerhalb der direkten Sichtlinie des Drohnenpiloten. Für Drohnen Einsätze im BVLOS Modus benötigt der Drohnenpilot eine Sondergenehmigung (Drohnenbewilligung) der Behörde für Luftfahrt (in Österreich die Austro Control). Auch beim Betrieb von FPV Drohnen besteht für den Steuerer des UAS (Unmanned Aicraft System) keine direkte Sichtlinie zur Drohne. Deshalb nutzen FPV Piloten einen externen Spotter, der für sie die direkte Sichtverbindung zum UAS ohne technische Hilfsmittel aufrecht erhält. Dieser zusätzliche Person muss unmittelbar in die Steuerung der Drohne eingreifen können. Hier gibt es Wissenswertes zu BVLOS Drohnen sowie zum Begriff VLOS bei Drohnen.

Hier gibt es mehr Informationen zu

BOS Drohnen im Einsatz.

Drohnen Glossar: Bullnose

Bullnose

Der Begriff „Bullnose“ oder auf Deutsch Bullennase beschreibt einen Propeller mit abgeschnittener Spitze. Durch mehr Fläche des Bullnose-Propellers hat ein solcher Rotor mehr Schubkraft, jedoch wirken sich die Luftverwirbelungen kontraproduktiv auf die Aerodynamik aus.

Hier gibt es mehr Informationen zu Verletzungen durch Drohnen.

Drohnen Glossar: BMDV

BMDV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr oder kurz BMDV ist die oberste Behörde für die Luftfahrt in Deutschland. Das BMDV kümmert sich um Angelegenheiten, die die zivile Luftfahrt betreffen. Demnach ist das BMDV auch für Drohnen bzw. UAS (Unmanned Aircraft System) verantwortlich.

Hier gibt es mehr Informationen zu Unmanned Aircraft System (UAS).

Drohnen Glossar: BNF

BNF

Bind’n’fly oder BNF bedeutet Binden und Fliegen, was den Ablauf der Kopplung von Sender und Empfänger meint. Binding steht für das Koppeln von Drohne bzw. dem UAS (Unmanned Aircraft System) und der Steuereinheit der Drohne (Controller).

Hier gibt es mehr Informationen zu Was ist ein UAS?.

Drohnen Glossar: BOS

BOS

BOS steht für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. BOS befassen sich dabei vor allem mit der Abwehr von Gefahren. Bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben werden immer öfter Drohnen eingesetzt, wobei in herkömmlichen Drohnen Haftpflichtversicherungen BOS Einsätze von Blaulichtorganisationen (z. B. Polizei) oftmals aus der Leistung ausgeschlossen sind. Air&More entwickelt für Blaulichtorganisationen (wie dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband, ÖBFV) eigene Versicherungslösungen für UAS, wobei auch reine Vermögensschäden durch Drohnen und Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen in einer speziellen Versicherung für BOS Drohnen gedeckt sind.

Hier gibt es mehr Informationen zu

BOS Drohnen im Einsatz.