LOIT: Drohnen Flugverbotszone mit 1500m Radius
Krankenhaus St. Johann Tirol
Ort: Sankt Johann in Tirol
Bundesland: Tirol
Höhe über dem Meeresspiegel:2230 FT
Maße: Ø 13.2 M
Tragfähigkeit:
Betreiber
A. ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol
Bahnhofstraße 14
6380 St. Johann in Tirol
Österreich
Telefonnummer des Betreibers: 0043 5352 606-0
Bereich: Flughafen Innsbruck INN
Heliport Krankenhaus St. Johann Tirol: Drohnen Flugverbot während der Betriebszeit
Für diesen unkontrollierten Flugplatz gilt seit 15. Mai 2025 gemäß der überarbeiteten Luftverkehrsregeln-Verordnung 2014 § 18b LVR ein geografisches UAS-Gebiet der Kategorie 2
jeweils kreisformig mit einem Radius von 1500 mm um den Koordinatenpunkt des jeweiligen Flugplatzbezugspunktes 47 31 13 N 012 25 47 E:
Untergrenze: Erdboden
Obergrenze: obere Staatsgrenze
Dieser Passus aus den Luftverkehrsregeln 2014 § 18 Abs. 5 gilt für den Betrieb aller Drohnen in der Open Kategorie:
“Bei einem Flugplatz ohne Flugplatzzone ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (…) innerhalb eines (…) festgelegten Umkreises um den Flugplatzbezugspunkt grundsätzlich nur außerhalb der Betriebszeiten zulässig.”
Drohnen der Open Kategorie: nur außerhalb der Flugplatz Betriebszeiten
Fazit: Drohnen Betreiber müssen sich über die Flugplatz Betriebszeiten informieren.
Ist ein Flugplatz 24 Stunden im Betrieb, gleicht das einem generellen Drohnen Flugverbot innerhalb des genannten Radius. Heliports von Krankenhäusern sind meist 0:00 – 24:00 Uhr in Betrieb, dh rund um die Uhr gilt dort das Flugverbot für Drohnen.
Ausnahmen vom Drohnen Flugverbot
- durch anerkannte Einsatzorganisationen (Polizei, Rettung, Feuerwehr)
- durch Gesundheitsorganisationen (Rotes Kreuz, Bergrettung, Wasserrettung, Rettungsdienste)
- zur Akutversorgung
- und durch Katastrophenschutzbehörden der Länder
oder
-
mit einer Betriebsgenehmigung für die Drohnen Kategorie Specific,
sofern die entsprechende Risikobewertung den Betrieb der Drohne im Umkreis von Flugplätzen abdeckt und dies im entsprechenden Bescheid der Austro Control auch dokumentiert wurde
oder
- mit einem Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) sofern die genehmigten Privilegien den Betrieb im Umkreis von Flugplätzen abdecken,
oder
- insoweit eine Genehmigung nach Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 für den “UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen” vorliegt, und die diesbezüglichen Bedingungen und Auflagen eingehalten werden.
Nützliche Links
Verantwortungsvolle Drohnenpiloten finden hier die Drohnen App der der Austro Control sowie die ÖAMTC Drohnen App.
Drohnenkurse aus und für ganz Österreich gibt’s auf unserer Plattform Drohnenkurs.com
Drohnen Gesetz
Drohnen Flugverbotszonen Übersicht
Drohnen Karten in Europa
Drohnen Flugverbotszonen
Haftungsausschluss
Die hier angeführten Informationen werden ausschließlich als unverbindliche Orientierung für Drohnenpiloten und -betreiber bereitgestellt. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Gemäß den Luftverkehrsregeln 2014 bleibt es in der Verantwortung jedes Drohnenpiloten bzw. -betreibers, sich eigenständig und direkt bei der zuständigen Behörde über alle einschlägigen Luftfahrtüblichen Kundmachungen – insbesondere NOTAMs und das Luftfahrthandbuch Österreich (AIP Austria) – zu informieren.