Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht

Für Drohnen besteht eine Kennzeichnungspflicht. Zum einen müssen Drohnen Betreiber (UAS Operator) ihre unbemannten Luftfahrzeug-Systeme (Unmanned Aircraft Systems, UAS) selbst kennzeichen. Dabei muss man die gültige Drohnen Registrierungsnummer gut sichtbar auf dem UAS anbringen. Zum anderen besteht auch eine Kennzeichnungspflicht durch Drohnen Hersteller. Dabei müssen die Drohnen Hersteller oder Inverkehrbringer ihre Kopter mit einer CE–Klassen-Kennzeichnung versehen. Diese CE-Klassifizierung besagt wiederum, in welcher Unterkategorie man die Drohne gemäß EU Drohnenverordnung betreiben darf. Diese CE-Klassifizierung ist zu unterscheiden vom herkömmlichen CE Prüfkennzeichen und beginnt mit der Kennzeichnung C1 bis C4.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Rabatte bei unserem Partner ÖAMTC

ÖAMTC Drohnen Versicherung

ÖAMTC Drohnen App hier downloaden

ÖAMTC Drohnen APP

ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich