Stand: 28.02.2026
Im Internet kursiert immer wieder die Behauptung, eine DROHNEN-Haftpflichtversicherung in Österreich sei auch dann „gesetzeskonform“, wenn sie ausschließlich personenbezogen ausgestaltet ist (also ohne klare Zuordnung zu einem konkreten unbemannten Luftfahrzeug / UAS).
Dieser Beitrag trennt sauber zwischen Registrierung (Betreiber:in) und Versicherungspflicht (Pflichtversicherung nach österreichischem Recht) – und zeigt anhand von Primärquellen, was tatsächlich verlangt wird.
KURZFAZIT (TL;DR)
- In Österreich besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für DROHNEN/UAS (Mindestdeckung: 750.000 SZR).
- Die Registrierung betrifft Betreiber:innen – einzelne DROHNEN werden im EU-Regulativ grundsätzlich nicht einzeln registriert.
- Aus österreichischer Rechtslage und der Systematik der Luftfahrtversicherung folgt: Die Pflichtversicherung ist luftfahrzeug-/gerätebezogen.
- Eine rein personenbezogene Deckung ohne klare UAS-Zuordnung ist als Versicherungsnachweis problematisch, weil dann nicht erkennbar ist, welche DROHNE überhaupt versichert ist.
Merksatz: Die Registrierung ist Betreiber-bezogen – die Pflichtversicherung ist in Österreich aus dem System der Luftfahrt-Haftpflicht gerätebezogen.
BEGRIFFE, DIE OFT VERWECHSELT WERDEN
1) Betreiber:innenregistrierung (EU-Regulativ)
Im EU-Regulativ steht bei den meisten Fällen die Registrierung der Betreiberin/des Betreibers im Mittelpunkt – nicht die Registrierung jeder einzelnen DROHNE. Das bestätigen sowohl das österreichische Verwaltungsportal als auch die Austro-Control-Plattform Dronespace.
oesterreich.gv.at: Registrierung der Drohnenbetreiber (extern)
Dronespace: Allgemeine Informationen zur Registrierung (extern)
2) Versicherungspflicht (österreichisches Luftfahrtgesetz / Luftfahrt-Haftpflicht)
Unabhängig davon, dass die Registrierung Betreiber-bezogen ist, bleibt die Versicherungspflicht in Österreich im Luftfahrtgesetz verankert. Dronespace hält ausdrücklich fest, dass die Versicherungspflichten „aufrecht bleiben“ und im Luftfahrtgesetz geregelt sind.
Dronespace (Startseite / FAQ-Hinweis zur Versicherungspflicht) (extern)
WAS BEI DER REGISTRIERUNG TATSÄCHLICH GEPRÜFT WIRD (UND WAS NICHT)
Ein häufiger Denkfehler lautet: „Wenn einzelne DROHNEN nicht registriert werden, dann muss auch die Versicherung nur personenbezogen sein.“
Dazu zwei wichtige Fakten aus Dronespace:
- Es ist kein Versicherungsdokument hochzuladen – aber die Nummer der Versicherungspolice ist bei der Registrierung anzugeben.
- Für Österreich wird als Mindestdeckung 750.000 SZR genannt.
Dronespace: „Unterlagen zur Versicherung sind bei der Registrierung nicht vorzulegen …“ (extern)
Dronespace: Voraussetzungen & Versicherungspflicht (750.000 SZR) (extern)
Wichtig: Dass eine Behörde im Online-Prozess nicht jeden Vertragsinhalt „prüft“, sagt nichts darüber aus, wie die Pflichtversicherung rechtlich ausgestaltet sein muss – und wie ein Versicherungsnachweis im Einsatzfall aussehen muss.
WARUM DIE PFLICHTVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH GERÄTEBEZOGEN IST
Die Kernaussage aus einem österreichischen Luftfahrtrecht-Gutachten (Kategorie „OPEN“) ist eindeutig:
Die Versicherungspflicht erstreckt sich … auf das UAS, ist daher gerätebezogen. Versicherungsnehmer ist der Betreiber des UAS, der verantwortliche Pilot ist mitversicherte Person.
Diese Gerätebezogenheit wird im Gutachten nicht nur behauptet, sondern systematisch begründet – u. a. so:
- Die erforderliche Deckungssumme knüpft an technische Merkmale (z. B. MTOM) an – also an das konkrete Luftfahrzeug.
- Mehr Luftfahrzeuge bedeuten (typischerweise) mehr Risiko – Versicherer kalkulieren daher nicht „blind“ ohne Bezug zum versicherten Risikoobjekt.
- Im klassischen Luftfahrt-System sind Type/Seriennummer im Registerkontext vorgesehen; der Nachweis der Deckung ist traditionell mit dem konkreten Luftfahrzeug verknüpft.
- Wenn der Nachweis nicht erkennen lässt, welche DROHNE versichert ist, kann ein Aufsichtsorgan im Anlassfall nicht prüfen, ob für die vor Ort betriebene DROHNE tatsächlich Deckung besteht.
- Auch aus aufsichtsrechtlicher Perspektive ist es bedenklich, wenn das schadensstiftende UAS dem Versicherer unbekannt ist (Risikobewertung / Transparenz).
GERÄTEBEZOGEN HEISST PRAKTISCH: WELCHE DATEN SOLLTEN IM VERSICHERUNGSNACHWEIS STEHEN?
Damit ein Versicherungsnachweis im Aufsichts- oder Schadenfall eindeutig ist, sollte er das konkrete UAS (DROHNE) klar erkennen lassen. In der Praxis bewährt sich folgende Mindeststruktur:
| Baustein | Warum relevant |
|---|---|
| Hersteller & Modell/Type | Eindeutige technische Zuordnung |
| Seriennummer | Eindeutige Identifikation des konkreten Geräts |
| Gewicht/MTOM bzw. Klasse | Deckungs-/Haftungslogik ist an technische Parameter gekoppelt |
| Versicherungsnehmer:in (Betreiber:in) | Pflichtadressat im Betriebskontext |
| Deckungssumme | Mindestens 750.000 SZR (Österreich) |
| Geltungsbereich | Österreich/EU – je nach Einsatz |
| Versicherer, Polizzennummer, Laufzeit | Nachvollziehbarkeit & Prüfbarkeit |
Hinweis: Dass bei der Registrierung „kein Upload“ erfolgt, bedeutet nicht, dass ein Versicherungsnachweis keine Gerätedaten enthalten darf oder soll. Es bedeutet nur: Die Plattform prüft den Vertrag nicht inhaltlich.
30-SEKUNDEN-CHECK: IST MEINE DROHNEN-VERSICHERUNG ALS PFLICHTVERSICHERUNG TAUGLICH?
- Steht im Nachweis eine Deckung von mindestens 750.000 SZR?
- Ist die DROHNE/UAS im Nachweis konkret identifizierbar (Modell/Type + idealerweise Seriennummer)?
- Ist klar, wer Versicherungsnehmer:in ist (Betreiber:in) und wer mitversichert ist (z. B. verantwortliche Pilot:innen)?
- Passt der Geltungsbereich zu deinen Einsätzen (Österreich/EU)?
- Kannst du den Nachweis beim Betrieb mitführen (digital oder ausgedruckt)?
Wenn du bei Punkt 2 (UAS-Identifizierbarkeit) unsicher bist, ist genau hier der Kern der Diskussion: Eine rein personenbezogene Police ohne Gerätebezug kann im Anlassfall als Nachweis „ins Leere laufen“.
HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)
Muss ich in Österreich einzelne DROHNEN registrieren?
Im EU-Regulativ ist in vielen Fällen keine Einzelregistrierung der DROHNE vorgesehen, sondern die Registrierung der Betreiberin/des Betreibers. Die Betreiber:innen-ID ist auf allen verwendeten DROHNEN anzubringen.
Muss ich bei der Registrierung einen Versicherungsnachweis hochladen?
Nein. Dronespace hält fest: Unterlagen zur Versicherung sind nicht vorzulegen – die Polizzennummer ist jedoch während des Registrierungsvorgangs anzugeben.
Welche Mindestdeckung gilt in Österreich?
Für den Betrieb einer DROHNE in Österreich nennt Dronespace eine Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR).
Wenn keine Einzelregistrierung nötig ist: Warum soll die Versicherung dann gerätebezogen sein?
Weil Registrierung (wer betreibt) und Pflichtversicherung (was ist als Risikoobjekt versichert) rechtlich unterschiedliche Ebenen sind. Das österreichische Luftfahrt-Haftpflichtsystem ist traditionell luftfahrzeugbezogen aufgebaut. Ohne Gerätebezug wäre ein Versicherungsnachweis im Anlassfall nicht eindeutig prüfbar.
Reicht eine rein personenbezogene Haftpflicht (ohne Gerätedaten) als gesetzeskonforme DROHNEN-Pflichtversicherung?
Für Österreich wird in seriösen Quellen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine gesetzeskonforme DROHNEN-Versicherung die Gerätedaten (Modell, Seriennummer, Gewicht etc.) inkludieren muss. Eine ausschließlich personenbezogene Versicherung ohne Nennung spezifischer Gerätedaten wird als nicht ausreichend beschrieben.
Welche Gerätedaten sind sinnvoll?
Mindestens Hersteller und Modell/Type – und in der Praxis idealerweise die Seriennummer, ergänzt um Gewicht/MTOM bzw. Klasse, Deckung, Geltungsbereich und Polizzendaten.
Was ist mit mehreren DROHNEN?
Mehrere DROHNEN können organisatorisch in einer Flottenlösung abgebildet werden – entscheidend ist, dass die einzelnen Geräte als Risikoobjekte erkennbar bleiben (nicht „blind“ ohne UAS-Bezug).
Was muss ich beim Fliegen mitführen?
Im österreichischen Kontext ist vorgesehen, dass beim Betrieb Registrierungsbestätigung und Versicherungsnachweis mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden können (digital oder ausgedruckt).
QUELLEN:
- Austro Control / Dronespace: Registrierung – Allgemeine Informationen
- Austro Control / Dronespace: Voraussetzungen – Versicherungspflicht (750.000 SZR)
- oesterreich.gv.at: Registrierung der Drohnenbetreiber
- EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- ÖAMTC: Drohnen (Hinweis zu Gerätedaten in der Versicherung)
- Interner Hub: Gutachten & Downloads
- Interner Hintergrund: Versicherungsspezifische Rechtsnormen
HINWEIS ZUR EINORDNUNG
Dieser Beitrag ist eine Zusammenstellung und Einordnung öffentlich zugänglicher Quellen und juristischer Fachausarbeitungen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Beurteilung einer Police ist immer der vollständige Vertragstext (inkl. Bedingungen) maßgeblich.





