Erlaubnispflicht
Drohnen mit einem Startgewicht von 5 Kilogramm oder mehr benötigen eine Erlaubnispflicht. Somit ist es erforderlich, eine Aufstiegserlaubnis für die Drohne zu besitzen, wenn eine Erlaubnispflicht vorliegt. Weitere Einsätze von Drohnen, die einer Erlaubnispflicht unterliegen, sind beispielsweise das Fliegen von Drohnen bei Nacht oder die Verwendung von Drohnen mit Verbrennungsmotor in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets.
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Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.