Drohnen als UAS unterliegen dem nationalen Luftfahrtgesetz

Wie schon in den Drohnen Versicherung FAQs ausgeführt, harmonisiert zwar die EU Drohnenverordnung das Fliegen mit UAS in der EU. Die Gesetzgebung bezüglich Drohnen Versicherungen bleibt aber weiterhin in nationalen Händen. Sprich, die neuen Drohnen Kategorien, die CE-Klassen-Kennzeichnung sowie die Drohnen Registrierung und der Drohnenführerschein gelten erfahrungsgemäß in allen EU Staaten – wie man aber Drohnen genau versichern muss, das bestimmt wiederum jeder einzelne EU Staat selbst. und genau hier gibt es (leider!) beträchtliche Unterschiede. Dabei besteht in Österreich eine streng Gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen. Somit muss die Drohne selbst (und nicht etwa der Betreiber oder Pilot!) muss in der Polizzen identifiziert und versichert sein. Deshalb fragen Österreichische Drohnenversicherungen immer auch das Modell, die Seriennummer und das Abfluggewicht der Drohne ab. Denn die Drohne selbst (und nicht der Pilot) muss der versicherte Gefahrengegenstand sein!

Ausländische Drohnen Versicherungen kennen aber das österreichische Luftfahrtgesetz nicht!

Die Erfahrung zeigt, dass ausländische Drohnen Versicherungen auf die österreichische Gesetzgebung selten Rücksicht nehmen. Hier gibt es nämlich viele Anbieter, die nicht das Gerät, sondern den Piloten oder denn Drohnenbetreiber (als Person) versichern. Derartige Drohnen Versicherungen sind dann auch für Österreicher im Internet abschließbar. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Tarife nicht im österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) entsprechen. Deshalb Achtung vor vor eiligen Abschlüssen, schließlich haften Drohnenbetreiber selbst dafür, wenn sie mit einer richtigen oder falschen Drohnenversicherung starten.

Fazit: Nicht überall wo Österreich drauf steht, ist auch wirklich Österreich drin!