ED-D
ED-D steht für eine „Danger Area“ und beschreibt ein Gebiet, in dem es zu Gefahren für Luftfahrzeuge wie Drohnen kommen kann. Der Betrieb in einem ED-D ist weder beschränkungspflichtig noch benötigt der Drohnenpilot eine Flugerlaubnis. Der Buchstabe E in ED-D bezieht sich auf die ICAO-Region Nordeuropa, D steht für Deutschland und das weitere D steht für Danger.
Hier gibt es mehr Informationen zu Unmanned Traffic Management (UTM) bei Drohnen.
Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.