Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

ED-D

ED-D steht für eine „Danger Area“ und beschreibt ein Gebiet, in dem es zu Gefahren für Luftfahrzeuge wie Drohnen kommen kann. Der Betrieb in einem ED-D ist weder beschränkungspflichtig noch benötigt der Drohnenpilot eine Flugerlaubnis. Der Buchstabe E in ED-D bezieht sich auf die ICAO-Region Nordeuropa, D steht für Deutschland und das weitere D steht für Danger.

Hier gibt es mehr Informationen zu Unmanned Traffic Management (UTM) bei Drohnen.

Rabatte bei unserem Partner ÖAMTC

ÖAMTC Drohnen Versicherung

ÖAMTC Drohnen App hier downloaden

ÖAMTC Drohnen APP

ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich