Hier finden Sie Informationen zur Petition für Drohnen ohne CE-Klassifizierung. Dabei wollen die Unterstützer dieser Petition einen nachhaltigen Betrieb von Kameradrohnen in Österreich und der EU auch in Zukunft sicherstellen und dafür sorgen, dass Drohnen, die jetzt schon am Markt sind, auch nach 2022 entsprechend weiter betrieben werden können. Denn Drohnen dürfen kein Sondermüll werden.
Feber 2022: Drohnen Petition erreichte 5.515 Unterstützer!
Hier findet ihr zahlreiche Kommentare von besorgten Drohnen Betreibern >
Hier findet ihr die Namen von Drohnenbetreibern, die einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben >
Und hier die Statistische Auswertung zu den Unterstützerinnen und Unterstützern >
Niederösterreich | 1.125 |
Wien | 877 |
Oberösterreich | 823 |
Steiermark | 762 |
Tirol | 604 |
Kärnten | 351 |
Salzburg | 338 |
Vorarlberg | 233 |
Burgenland | 154 |
Hier nochmals der konkrete Wortlaut dieser Drohnen Petition >>>
Hier unser Brief zur Drohnen Petition an Bundesministerin Leonore Gewessler >>>
Grundsätzliches
Den Initiatoren dieser Petition geht es nicht darum, Verantwortliche zu benennen, sondern um eine konstruktive Lösung des hier beschriebenen Problems. Sollten Sie als Drohnen Betreiber Ihrerseits alternative Lösungsvorschläge haben, so können Sie diese gerne einbringen!
„Intakte Drohnen bald im Müll?
Laut Verordnung sollen Drohnen gekennzeichnet werden. Doch ein Jahr nach deren Einführung gibt es keine entsprechenden zu kaufen und bereits genutzte könnten eingeschränkt werden.“
„Die mit Cobalt, Mangan und Lithium gespickten Fluggeräte werden Ende 2022 auch für die Umwelt ein Problem darstellen. Dann werden nämlich Zigtausende der kleinen Flieger allein in Österreich auf dem Sondermüll landen – obwohl sie noch voll einsatzfähig wären“
Warum diese Drohnen Petition?
Diese Drohnen Petition erfolgt aufgrund unzähliger Anrufe und eMails seitens unserer Kunden, die seit 2021 bei uns einlangen. Der Grund für diese erhöhte Unruhe unter Drohnen Betreibern (UAS Operator) ist das Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung per 2021, und die damit einhergehende neue CE-Klassen-Kennzeichnung für Drohnen. Diese neue CE-Klassen-Zertifizierung (C1, C2, …) gemäß Verordnung (EU) sollte, wie von vielen Drohnen Usern angenommen, bereits seit Jahresbeginn 2021 von allen Drohnen Herstellern mitgeliefert werden, bis dato (Stand 10.01.2022) wurde aber in Österreich noch keine einzige Drohne mit dieser verpflichtenden neuen CE-Kennzeichnung ausgeliefert – und das inmitten eines boomenden Drohnen Marktes. Schließlich sollten laut Austro Control „Drohnen mit dem entsprechenden Klassenkennzeichen (…) erstmals im Laufe des Jahres 2021 verfügbar sein“ (dronespace.at, Austro Control, Feber 2021). Aktuell schreibt die Austro Control Folgendes: „Drohnen mit dem entsprechenden Klassenkennzeichen werden voraussichtlich 2022 erstmals verfügbar sein“ (Stand Jänner 2022). Wir hoffen also das Beste. Doch was passiert mit allen Geräten, die bis dorthin noch ohne CE-Klassen-Kennzeichnung ausgeliefert werden?
Und eben genau dieses Fehlen jener ursprünglich schon für 2021 geplanten neuen CE-Kennzeichnung (CE-marking) für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Unmanned Aircraft Systems, UAS) stellt private als auch gewerbliche Drohnen Piloten jetzt schon aber vor allem auch in Zukunft vor erhebliche Probleme. Denn greift der Gesetzgeber hier nicht ein, so kann man ab 01.01.2023 Zigtausende Drohnen nur mehr sehr eingeschränkt nutzen. Infolge werden dann viele dieser High-End-Geräte von ihren Betreibern wohl gänzlich aus dem Verkehr gezogen. Ein Szenario, das weder Drohnen Piloten noch den Gesetzgeber recht sein kann …
Hier finden Sie mehr Infos zu den Übergangsfristen der EU Drohnenverordnung.
… denn Drohnen dürfen kein Sondermüll werden!
Schließlich befürchten Experten, dass aufgrund dieser fehlenden neuen CE-Klassen-Kennzeichnung für Drohnen ganze Berge dieser High-End-Geräte für Ihre User per 2023 schlagartig unbrauchbar werden. Da zudem auch kaum ein Wiederverkaufswert für nicht CE-klassifizierte Drohnen zu erwarten ist, besteht die Gefahr, dass unzählige Kameracopter schlussendlich als Elektronikschrott im Sondermüll landen. Damit verbunden eine sinnlose Verschwendung von Kapital, Energie und nicht zuletzt auch von natürlichen Ressourcen. Dazu kommt noch, dass in Drohnen seltene Erden und andere wertvolle Rohstoffe verbaut sind, doch dazu noch weiter unten.
Hier nochmals der exakte Wortlaut dieser Drohnen Petition >>>
Hier unser Brief zur Drohnen Unterschriftenliste an Bundesministerin Leonore Gewessler >>>
Wichtiger Hinweis!
Manche Händler verwechseln die neue Drohnen CE-Klassen-Kennzeichnung (oder „CE-Klassifizierung“) mit der bereits bekannten „CE“ Kennzeichnung für die Drohnen-Bauteile (siehe Bild). Manche Webshops führen sogar irrtümlich die Kennzeichnung (z.B. „C0“ für die DJI Mini 2) bereits an – was aber dann nicht der Realität entspricht! In der hier beschriebenen Petition geht es ausschließlich um die neuen CE-Klassen-Kennzeichnungen „C1“, „C2“, „C3“, etc. – diese fehlen nach wie vor auf allen uns bekannten Drohnen.
EU Drohnenverordnung: ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
Doch bevor wir auf diese Schwachstelle eingehen, sei hier Folgendes noch einmal hervorgehoben: Der Start der neuen EU Drohnenverordnung per 31.12.2020 war gewiss in wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Galten doch bisher in jedem EU Land teils sehr unterschiedliche Drohnen Gesetzgebungen, die bis dato für kaum jemanden noch überschaubar waren. Mit Inkrafttreten der neuen EU Regulative unternimmt man immerhin die Anstrengung, den europäischen Drohnenmarkt in puncto Gesetzgebung, Herstellung und damit auch den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge für private als auch gewerbliche Drohnen Betreiber zu harmonisieren. Dass dieser durch länderübergreifende verbindliche Richtlinien auch international konkurrenzfähiger werden soll, versteht sich von selbst. Der Weg dorthin führt jedenfalls über wichtige Errungenschaften innerhalb der EU Drohnenverordnung, wobei folgende hervorzuheben sind:
- EU-weit einheitliche Drohen Kategorien (Open, Specific, Certfied)
- sowie einheitliche Drohnenflug-Unterkategorien (A1, A2, A3)
- Neue verpflichtete Registrierung für Drohnen Betreiber (UAS Operator)
- EU-weit gültiger Drohnenführerschein
- Verpflichtende Drohnenversicherung „entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes“ (Austro Control, Jänner 2021)
- Neue verpflichtende CE-Kennzeichnung für Drohnen (C1, C2, C3, C4)
Vereinfachte Online Registrierung für Drohnen Betreiber
Unter diesen Punkten sei hier insbesondere die neue Registrierung für Drohnen Betreiber (UAS Operator) in der „Offenen“ Kategorie bis 25 kg Startgewicht hervorgehoben. Dabei ersetzt dieses gerne vereinfacht als „Drohnen Registrierung“ benannte Online-Anmeldesystem nicht nur die bisher hierzulande verpflichtende „Drohnenbewilligung“ der Austro Control. Das neue Registrierungsverfahren ist darüber hinaus auch wesentlich günstiger (€ 31,20 statt bisher über € 300) und erfolgt zudem auch wesentlich schneller als der bisherige Behördenweg. Und damit hätten die zuständigen EU-Stellen als auch die Austro Control ja schon ein wichtiges Ziel erreicht. Nämlich die Schaffung eines niederschwelligen Zuganges für alle Drohnen Betreiber. Denn bisher dürfte wohl ein beträchtlicher Anteil von Drohnen Piloten schon aufgrund der bisher sehr hohen Bewilligungskosten (über € 300) ganz einfach „schwarz“ und damit ohne jede behördliche Zulassung geflogen sein. Ein Umstand, der in einem boomenden Drohnen Markt so nicht weiter haltbar gewesen wäre. Doch über die Etablierung des neuen Online-Registrierungsverfahrens für UAS Betreiber konnte die Austro Control hierzulande einen wichtigen Impuls setzen, was auch die Zahlen an neu registrierten Drohnen Betreibern (7.500 Registrierungen in 12 Tagen!) schon Anfang 2021 eindrucksvoll beweisen!
Was fehlt ist die CE-Kennzeichnung für Drohnen
Die neuen Kategorien sind definiert, die neu Registrierung kommt gut bei den Drohnen Usern an und auch der neue Online-Drohnenführerschein wird von Tausenden absolviert. Das sind logistische Erfolge, die man beim Namen nennen muss. So weit so gut, wäre da nicht noch die Sache mit den immer noch nicht CE-klassifizierten Drohnen gemäß Drohnenverordnung neu. Gemeint ist die sogenannte CE-Klassen-Kennzeichnung die zumindest ja schon seit Jahresbeginn 2021 von den jeweiligen Herstellern mitgeliefert werden sollte. So jedenfalls war das Procedere ursprünglich geplant. „Sollte“ deshalb, da dieses Kernkriterium der EU Drohnenverordnung aber bisher auf noch keinem einzigen Gerät oder dessen Verpackung ausgewiesen ist. Und das ist problematisch. Schließlich entscheiden diese neuen Drohnen CE-Kennzeichnungen (C1, C2, C3, …) schlichtweg darüber, mit welcher Drohne man in welcher Unterkategorie (A1, A2, A3, …) fliegen darf – ein sinnvolles Konzept, das wir übrigens absolut befürworten! Dabei ist in diesen Unterkategorien (der Open Kategorie) nichts Geringeres geregelt, als z. B. die Nähe zu Unbeteiligten Personen, die man mit seiner Drohne unbedingt einhalten muss! Genauer gesagt sollten die neuen CE-Kennzeichnungen u. a. definieren, welche Art von Drohnen (nach Gewicht kategorisiert) in welcher Umgebung (über, in der Nähe oder von Menschen entfernt) geflogen werden können. Wesentliche Parameter also, die absolut sicherheitsrelevant sind. Eine übersichtliche Grafik unseres Partners ÖAMTC finden Sie dazu in einem eigenen Beitrag zur neuen Drohnen Registrierung 2021.
Drohnen CE-Kennzeichnung – Was ist das?
„CE-Kennzeichnung“ (CE-marking): eine Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Erzeugnis den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, nach denen die Anbringung der Kennzeichnung vorgeschrieben ist, festgelegt sind“.
(Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission, 12. März 2019)
Zur Idee der EU-weiten CE-Kennzeichnung für Drohnen …
Die Pflicht zur neuen CE-Kennzeichnung bei Drohnen also macht durchaus Sinn, den sie soll gewährleisten, dass am Unionsmarkt vertriebene unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) auch wirklich den „Harmonisierungsrechtsvorschriften“, sprich, den EU-Konfomitäts- und damit auch Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Pflichten zur Ausweisung der jeweiligen Drohnen CE-Klasse (C1, C2, C3, C4) richten sich deshalb an Drohnen Hersteller, -einführer und -händler:
„Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Erzeugnis oder seiner an ihm angebrachten Datenplakette anzubringen. Falls dies aufgrund der Größe des Erzeugnisses nicht möglich oder nicht gerechtfertigt ist, ist sie auf der Verpackung anzubringen.“
(Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission, Artikel 16 (1), 12. März 2019)
… doch die CE-Klassifizierungen lassen auf sich warten!
Und es wäre schön gewesen, wenn, wie geplant, bereist ab 01.01.2021 nur mehr CE-gekennzeichnete Drohnen auf den EU Markt gekommen wären. Doch wir leben nunmal nicht in einer idealen Welt und bei der Umsetzung derartiger Mammutprojekte fuchst’s dann gerne mal bei den einen oder anderen Details. Denn tatsächlich liegt die Erreichung dieses Ziel leider noch vor uns. Dies bestätigt auch die Austro Control, die diese Verzögerung nun wie folgend kommuniziert:
„Ab 1.1.2023 müssen alle neuen Geräte die neuen CE-Richtlinien erfüllen.“
(Dronespace.at, Austro Control, Feber 2021).
Also erst ab 2023. Wir können somit davon ausgehen, dass die vollständige Umsetzung dieser verpflichtenden Kennzeichnung in manchen Fällen noch fast ein ganzes Jahr dauern kann (Stand Jänner 2022). Sprich, es gehen weiterhin laufend Drohnen ohne die neue CE-Klassen-Kennzeichnung über den Ladentisch!
Hier nochmals unsere konkrete Forderung in dieser Drohnen Petition >>>
Hier unser Brief zur Drohnen Petition an Bundesministerin Leonore Gewessler >>>
Die Austro Control kann nichts dafür
An diesem Punkt möchten wir betonen, dass diese Verzögerung aus unserer Sicht explizit nicht in den Verantwortungsbereich der Austro Control fällt. Schließlich hatte jene mit der Umsetzung von Drohnen Registrierung Neu und Drohnenführerschein Neu schon genügend Aufgabenfelder zu bewältigen und hat diese trotz Lockdown und Personalknappheit auch respektabel gemeistert sowie deren Einführung auch erfolgreich medial kommuniziert! Auch liegt es uns fern, für das Dilemma mit den noch nicht CE-zertifizierten Drohnen irgendwelche Verantwortliche zu benennen.
Vielmehr verstehen wir die aktuelle Situation als komplexes Zusammenspiel unterschiedlicher Interessen verschiedener Stakeholder. Zu diesen gehören neben Drohnen Herstellern, -einführern und -händlern auch die EASA (European Union Aviation Safety Agency), die verschiedenen nationalen Luftfahrtbehörden und viele weitere Player, die an dieser Harmonisierung mitwirken. Natürlich braucht gut Ding hier sprichwörtlich Weile und bekanntlich bringt jeder große Wurf auch gewissen Kinderkrankheiten mit sich. Aber eben deshalb braucht der Markt hier konstruktive Lösungen, mit denen wir diese (bis zur endgültigen Umsetzung der CE-Kennzeichnung verlorene) Zeit auch wieder aufholen können. Denn gewerbliche als auch private Drohnen Piloten wollen ihre nagelneuen Drohnen auch nach dem 31.12.2022 uneingeschränkt nutzen.
Plan A: Rückwirkende CE-Kennzeichnung für technisch EU-konforme Drohnen
Die einfachste Lösung aus diesem Dilemma wäre wohl, eine rückwirkende CE-Kennzeichnung für schon am Markt befindliche Drohnen zu ermöglichen. Diese freilich unter der Bedingung, dass diese bereits jetzt alle technischen Anforderungen für eine gültige CE-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2019/945 erfüllen oder entsprechend nachgerüstet werden können. Diesem Lösungsweg entgegen stehen allerdings folgende und ähnliche Passagen aus der EU Drohnenverordnung:
„Bevor sie ein Erzeugnis auf dem Markt bereitstellen, überprüfen die Händler, ob das Erzeugnis mit der CE-Kennzeichnung (…) versehen ist“. (Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission, Artikel 9 (1) „Pflichten der Händler“, 12. März 2019)
„Die CE-Kennzeichnung und gegebenenfalls die Kennzeichnung des Schallleistungspegels (….) sind vor Bereitstellung des Erzeugnisses auf dem Markt anzubringen.“ (Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission, Artikel 16 (4), 12. März 2019)
Demnach wäre eine rückwirkende CE-Kennzeichnung (C1, C2, …) aktuell noch rechtswidrig. Was es hier bräuchte, wären gesetzliche Adaptierungen, die entgegen der ursprünglichen Fassung der oben zitierten EU-Verordnung, eine nachträgliche CE-Kennzeichnung für Drohnen wieder ermöglichen!
Hier nochmals der konkrete Wortlaut dieser Drohnen Petition >>>
Hier unser Brief zur Drohnen Petition an Bundesministerin Leonore Gewessler >>>
Plan B: Verlängerung der Übergangsfristen
Für den Fall, dass eine rückwirkende Nach-Klassifizierung für technisch schon EU-konforme Drohnen aus juristischen Gründen wirklich nicht möglich ist, wäre dann zumindest Plan B als Ausweg aus dieser Sackgasse heranzuziehen. Denn schon jetzt gibt es für nicht-CE-Klassen-zertifizierte Drohnen (gemäß Verordnung 2019/945) eigene Übergangsfristen. Diese beschreiben genau, welche Drohne mit welchem Gewicht noch in welcher Unterkategorie weiterfliegen darf. Die Austro Control hat zu dieser „Übergangsregelung für Geräte ohne EU Kennzeichnung“ (dronespace.at, Feber 2021) eine eigene Tabelle publiziert. Laut dieser können z. B. „Drohnen bis 500 g (…) unter den Voraussetzungen der Unterkategorie A1“ innerhalb einer Übergangsfrist weiterhin betrieben werden.
Auch wir haben hier eine eigeneTabelle zur Übergangsregelung der Drohnen Open Kategorie.
Doch „grundsätzlich gilt die Übergangsfrist für nicht CE-klassenkonforme Drohnen und Selbstbauten bis 1.1.2023“ (dronespace.at, Jänner 2021). Die Austro Control spricht deshalb auch von der sogenannten Limited-Open Kategorie, da diese eben vor allem auch zeitlich limitiert ist und zum derzeitigen Stand leider schon per 01.01.2023 ausläuft!
Ab 2023 nur mehr eingeschränkte Drohnen Nutzung
Mit Ende dieser Übergangsregelung per 01.01.2023 würde nun Folgendes passieren: Zahlreiche Drohnen haben zwar keine CE-Klassen-Kennzeichnung (C1, C2, …) aber dennoch kann der „Betrieb dieser Geräte (…) auch nach diesem Datum in der Kategorie Open stattfinden“. Dies aber dann unter ganz neuen Vorgaben. Sprich, „nur mehr in Open Unterkategorie A1 für Drohnen unter 250g bzw. A3 für Drohnen unter 25kg.“ (Austro Control, Feber 2021).
Und damit hätten wir eine Einschränkung, die vor allem alle Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm aufwärts hart treffen würde. Denn spätestens ab diesem Zeitpunkt dürften diese mit ihren (zum Teil High-End-)Geräten tatsächlich nurmehr in Unterkategorie A3 und damit „weit entfernt von Personen“ (dronespace.at, 2021) fliegen.
Drohnen Unterkategorie A3:
„Die Unterkategorie A3 (…) sieht zusätzliche Vorkehrungen vor. So darf das Fluggerät nur mit mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten benutzt werden. Im geplanten Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.“
Hier nochmals die konkrete Forderung in dieser Drohnen Petition >>>
Hier unser Brief zur Drohnen Petition an Bundesministerin Leonore Gewessler >>>
Wie werden Drohnen Betreiber reagieren?
Doch wie werden Drohnen Betreiber ab 2023 reagieren, wenn diese ihre UAS plötzlich nicht mehr wie gewohnt, sondern lokal nur mehr sehr eingeschränkt fliegen können? Eine Folge wird sein, dass viele Drohnen User ihre – technisch zwar immer noch einwandfreien aber per 2023 über Nacht plötzlich veralteten – Drohnen ausmustern werden. Schließlich wird auch ein Wiederverkauf eines gebrauchten und zudem nicht CE-gekennzeichneten Geräts kaum möglich sein. Dabei ist der so forcierte Umstieg auf ein neues UAS (mit gültiger Drohnen CE-Kennzeichnung) vielleicht gut für die Wirtschaft, mit Nachhaltigkeit hat das ganze aber wenig zu tun.
Was nun für private Drohnen Nutzer finanziell noch verkraftbar scheint, könnte jedoch gerade für gewerbliche Luftbilddienstleister noch unangenehmer werden. Denn wer sich z. B. noch im Jahre 2021 eine High-End-Drohne für seinen Betrieb anschaffen muss, aber auftragsbedingt schlicht nicht die Zeit hat, auf die neue CE-Kennzeichnung für das Gerät zu warten, hat spätestens mit 2023 ein gröberes Problem. Denn ab dann …
- kann er/sie diese Drohne wahrscheinlich nicht mal mehr im ursprünglichen Einsatzgebiet für Aufträge nutzen
- und dies, obwohl er/sie die Drohne bis dorthin (01.01.2023) noch nicht einmal steuerlich komplett abschreiben konnte!
Schließlich sprechen wir hier von Drohnen, deren Anschaffungskosten durchaus auch fünfstellig ausfallen. Angesichts dieser aktuell noch bestehenden rechtlichen Unsicherheit, werden sich kleine wie große Unternehmen somit die Anschaffung neuer Drohnen (ohne CE-Klassen-Kennzeichnung) doppelt überlegen.
Deshalb: Verlängerung der Übergangsregelung bis 2026
Sollte also Plan A und mit diesem eine rückwirkende CE-Kennzeichnung für technisch bereits EU-konforme Drohnen tatsächlich unmöglich sein, so wäre aus oben genannten Gründen Plan B anzudenken. Und dieser basiert auf einer Verlängerung der bestehenden „Übergangsregelung für Geräte ohne EU Kennzeichnung“. Dabei hätten Unternehmer mit einer erneuten Fristsetzung bis 01.01.2026 hier auch einen passablen zeitlichen Spielraum, um ihre zum Teil hohen Investitionen für Drohnen, Aufbauten und Equipment steuerlich geltend zu machen. Denn nicht Wenige betreiben Ihre Drohnen in fixer Kombination mit Laserscannern, Dual-Kameras und anderen High-End Aufbauten. Die Ausgaben hierfür gehen nicht selten in die Zigtausende.
An wen richtet sich diese Drohnen Petition?
Diese Drohnen Petition richtet sich an …
Leonore Gewessler
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
Hier nochmals der konkrete Wortlaut dieser Drohnen Petition >>>
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Drohnen Petion zur fehlenden CE-Kennzeichnung: Expertenmeinungen
„Die aktuelle Gesetzeslage in Österreich bzgl. Drohnenzertififzierung sieht vor, dass mit Ende 2022 alle zur Zeit im Einsatz befindlichen Drohnen ohne CE Zertifizierung nur mit Einschränkungen betrieben werden dürfen. Diese Lücke muss geschlossen werden, die Frist verlängert bzw. eine nachträgliche Zertifizierung möglich gemacht werden. Aktuell gibt es von verschiedenen Herstellern keine CE zertifizierten Geräte. Eine Beibehaltung der Frist würde bedeuten, dass auch teure professionelle Industriedrohnen nicht weiter betrieben werden dürfen und unter Umständen auch nicht vollständig abgeschrieben werden können. Eine Profidrohne wird oft über mehrere Jahre hinweg eingesetzt – aus wirtschaftlichen wie auch technischen Gründen. Dies muss auch weiterhin ermöglicht werden.“
CEO Markus Rockenschaub MA, AEROVISION Drone Support GmbH, Katsdorf
„Allen wird man es nie recht machen können, aber momentan ohne Aussicht auf die Erteilung einer CE Kennzeichnung ist keinem Drohnenpiloten geholfen. Es müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden, und das so überlegt und schnell als möglich.“
Günther Gold, Modellflug Experte, TV Luftfilmer, Drohnen Shows, Tirol
„Wir brauchen eine sichere Betriebs- und Investitionsplanung für 2021/22. Die fehlende Drohnen-CE-Kennzeichnung vermittelt starke Verunsicherungen bei Investitionen aller Art. Daher erwarten wir eine Verlängerung der Übergangsregelung auf 2025 bei Geräten, die ohne CE-Kennzeichnung vertrieben wurden, um Investitionssicherheit zu erhalten. Zusätzlich hoffen wir auf eine schnelle (& kostenlose) Nachzertifizierung vonseiten der Hersteller.“
Stefan Strohmayr MSc, Drohnentrainer u. -inspekteur, Digitalisierungsexperte, Skyoptik.at, Wr. Neudorf
„Wir als gewerbliche Drohnen Betreiber beobachten mit großer Sorge die Entwicklung am Drohnen Markt in Bezug für neue ausgelieferte Drohnen, die immer noch von den Händlern ohne gültige CE-Kennzeichen über den Ladentisch gehen. Was mich als Firmeninhaber noch viel mehr beunruhigt: Was soll mit den bereits zugelassenen Drohnen passieren? Es kann nicht sein, dass diese Geräte plötzlich nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt verwendet werden dürfen, weil das CE-Kennzeichen fehlt (aktuell ist eine rückwirkende Ausstellung rechtswidrig). Ich gebe zu bedenken – und hier spreche ich für alle Kollegen, dass es hier um sehr viel Geld geht. Ausserdem wäre das eine sinnlose Verschwendung von Ressourcen, weil hier unnötiger Elektroschrott anfallen würde. Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Änderung, die entgegen der ursprünglichen Fassung, eine nachträgliche CE-Kennzeichnung für Drohnen wieder ermöglicht.“
Alexander Fuhrmann, Drohnenfilme und Drohnen-Inspektionsflüge, Bad Fischau
„Ich denke, der Ball liegt nun bei der EASA. DJI ist meines Wissens bereits in Verhandlungen und könnte nach eigener Auskunft jederzeit bestehende Drohnen modifizieren. Sollte aber eine nachträgliche Zertifizierung nicht möglich sein, werden tausende Drohnen entsorgt werden. Denn wer will schon mit einer High-End Drohne nur in A3 fliegen? Keiner! Also am liebsten wäre mir eine Nachzertifizierung.“
Christian Wimmer, Drohnenkursanbieter, Luftbilder-Innviertel
„Meiner Meinung nach ist es tatsächlich ein Problem, dass derzeit noch keine Drohnen mit geeigneter CE-Zertifizierung verkauft werden. Das liegt aber auch daran, dass diese Regeln und Standards, wie auch der Hersteller DJI geschrieben hat, noch nicht fertig sind. Aufgrund der Annahme, dass es hier noch etwas dauern wird, bis es Drohnen mit einer entsprechenden Zertifizierung zu kaufen geben wird, wäre eine Verlängerung der Übergangsfrist zumindest finanziell ein Entgegenkommen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Drohnen rückwirkend ein entsprechendes CE-Zertifikat bekommen werden. Zum Thema Sondermüll kann ich nur sagen: Je früher die Standards fertig sind und die Hersteller diese umsetzen können, desto eher wird es Drohnen mit geeigneter Zertifizierung zu kaufen geben und umso weniger Drohnen werden nach der Übergangsfrist zu Sondermüll.“
Alexandra Grein, Fotografin & Videografin, Drohnen-Bloggerin
Professionelle Drohnendienstleister setzen schon lange auf Eigenbauten und Sonderanfertigungen. Nur damit ist es möglich, die strengen Bauvorschriften der Austro Control zu erfüllen. Durch vollkommen redundante Ausführung (Stichwort: Drohnen Redundanz) wird ein sehr hohes Sicherheitslevel erreicht, das uns Flüge auch in dicht besiedelten Gebieten erlaubt. Mit Inkraftsetzung des neuen Regulativs werden nun diese langjährig erprobten Fluggeräte nach weit draußen auf die Wiese verbannt oder müssen einem erneuten Zulassungsverfahren unterzogen werden, das eine Prüfung nach anderen Kriterien vorsieht. Um hier keinen Frust bei den Betreibern dieser sehr kostspieligen Sonderlösungen zu erzeugen, wäre es zielführend, wie bei Kraftfahrzeugzulassungen, eine Art Oldtimer-Betriebsbewilligung anzudenken. So könnten Fluggeräte, die bereits über eine mehrjährige Betriebsbewilligung verfügen, einfach in dem dafür vorgesehenen Einsatzgebiet weiter betrieben werden.
Thomas Caks, Pionier in der Drohnen- Luftfahrt, HD Drohne-Member of CopterTeam Austria
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Drohnen und Umweltschutz
Drohnen spielen beim Thema Umweltschutz eine vielfältige Rolle. Nämlich einerseits als wichtige Instrumente zum Schutz der Umwelt sowie andererseits auch als Herausforderung für Natur und Tier.
Drohnen für den Umweltschutz
Drohnen sind beim Umweltschutz bereits jetzt schon nicht mehr wegzudenken. Sie werden aber noch eine tragendere Rolle bei der (hoffentlich bald kommenden) Energiewende spielen. Hier nur ein paar Beispiele für den nachhaltigen Nutzen von UAS:
- Drohnen als elektrifzierte und deshalb umweltfreundlichere Transportmittel in entlegene Gegenden (Medikamente, Blutkonserven, …).
- Drohnen zur effizienten Wartung von Windkraftanlagen (auch im Offshore-Bereich!).
- Wärmebild-Drohnen zum Aufspüren von Lecks in Fernleitungsrohren.
- Quadrocopter zur Rehkitzrettung im hohen Gras.
- Drohnen zum Auffinden illegal abgeschossener Greifvögel (Vogelschutz).
- Dual-Kameradrohnen zur Inspektion von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen und zum Auffinden von Kältebrücken.
- Feuerwehrdrohnen im Einsatz bei Naturkatastrophen und zur Vermissten-Suche.
- Multispektral- und Sprühdrohnen im Weinbau zur wassersparenden Bewässerung.
- Drohnen zum Ausbringen von Schlupfwespen im Getreidebau und zur gezielten (!) Schädlingsbekämpfung.
- Drohnen zur Dokumentation von Luft- und Lichtverschmutzung.
- und, und, und …
Hier mehr zum Schutz von Greifvögeln mithilfe von Drohnen.
Hier mehr über landwirtschaftlich genutzte Agrar Drohnen.
Und hier finden Sie gesammelte Infos in unserem Drohnen und Umweltschutz Blog.
Drohnen als Herausforderung für Umwelt und Tier
Die obige Liste könne man noch lange fortsetzen, sind wir uns doch vieler potentieller Vorteile durch Flugdrohnen meist noch gar nicht bewusst. Doch neben den oben angeführten Chancen, die Drohnen mit sich bringen, stehen wir nun aber auch auch vor neuen Problemen, die mit einem nicht-nachhaltigen Drohnen Ge- und Verbrauch einhergehen:
- Umbedachte Drohnenflüge stören nicht nur den Menschen, sondern auch die Tierwelt, weshalb Flüge in Naturschutzgebieten auch verboten sind.
- Lithium-Polymer Akkus von Drohnen sind bei Abstürzen mitunter entzündbar und können z. B. auch Waldbrände in schwer zugänglichem Terrain verursachen.
- In Drohnen finden sich vielfältige mikroelektronische Bauteile und Verbundstoffe, was das Recycling erschwert.
- Ähnlich dem Smartphone- steht auch der Drohnenmarkt unter einem hohen Innovationsdruck, weshalb technisch einwandfreie Copter schon nach kurzer Zeit als „veraltet“ stigmatisiert werden.
- Wie im Elektronikbereich leider Usus, sind die Akkus von technisch älteren Drohnen oft nicht mit neuen UAS kompatibel.
- Gerade bei im europäischen Ausland hergestellten Drohnen sind die Produktionsbedingungen noch zu wenig transparent. Wie beim Fair-Phone bräuchte es hier ein Zertifikat für die Fair-Drone, die sozial und ökologisch verträglich hergestellt wird.
Das Problem mit den Drohnen Akkus
Viele Drohnen fliegen mit Lithium-Ionen bzw. Lithium-Polymer Akkus. Um deren Lebensdauer zu verlängern ist es wichtig, diese mit einer passenden Restspannung sowie in einem adäquaten Temperaturbereich zu lagern. Bei unsachgemäßer Lagerung besteht jedoch Brandgefahr. Am Ende Lebensdauer ist es besonders wichtig, derartige Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen. Denn gerade lithiumhaltige Batterien besitzen eine Vielzahl verbauter Stoffe, die oft sehr aufwändig gewonnen werden. Zudem haben gerade diese wegen stark zunehmender Anwendungsgebiete und der daraus resultierenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Gesammelte Altakkus sollten deshalb unbedingt sachgemäß recycelt werden. Dabei können werthaltige Metalle wie Kobalt, Nickel, Lithium, Mangan, Eisen, Kupfer, Aluminium oder Silber teils auch wiedergewonnen und als Sekundärrohstoffe wieder eingesetzt werden. Die Tatsache aber, dass man wertvolle Rohstoffe hier recyceln kann, soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es primär immer noch darum gehen muss, auch bei Drohnen einem vorzeitigen Verschleiß vorzubeugen. Sprich, Drohnen sollten keinen „Moden“ unterliegen und ohnehin länger und nachhaltiger genutzt werden! Denn auch jedes noch so gut gemeinte Recycling schlägt sich in der CO2 Bilanz zu Buche. Die oben beschriebene und leider noch fehlende neue CE-Kennzeichnung steht diesem Grundsatz diametral entgegen!
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Nützliche Links:
Hier gibt’s nochmals gesammelte Infos zur neuen EU Drohnenverordnung.
Hier mehr zum Thema Drohnen CE-Kennzeichnung und Drohnen Klassen.
Unter diesen Links gibt’s mehr zu den Übergangsfristen in der EU Drohnenverordnung sowie eine Tabelle zur Übergangsregelung in der Drohnen OPEN Kategorie.
Hier nochmal unser Drohnen & Umweltschutz Blog sowie unser Agrar Drohnen Blog.
Hier noch mehr zum Thema Drohnen im Feuerwehr Einsatz.
Und hier unsere Sammlung von Drohnen Unfallberichten sowie unser Blog zu Gefahren durch Drohnen.
Wie man Drohnen sicher betreibt und dabei auch nachhaltig wartet vermitteln Anbieter von Drohnen Trainings quer durch Österreich. Mehr dazu auf unserer Seite drohnenkurs.com.
Wo man mit Drohnen starten darf und wo nicht … sagt Ihnen die Drohnen Applikation von unserem Partner, dem ÖAMTC. Hier können Sie die ÖAMTC Drohnen App downloaden.
Einen guten und vor allem sicheren Flug wünscht …
Ihr Air&More Team aus Tirol.
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