Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: CIL-Kennzeichnung

CIL-Kennzeichnung

Die CIL-Kennzeichen dienen zur Klassen-Kennzeichnung von Drohnen, die den Anforderungen und Vorschriften der Europäischen Union für UAS (Unmanned Aircaft Systems) entsprechen. Dabei geht es z. B. auch um das Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take-off Mass) des UAS sowie auch um die elektronischen Komponenten zur Steuerung einer Drohne. Denn auch Sendeleistung und verwendete Frequenzen müssen den Vorschriften der EU entsprechen. Die CIL-Kassen-Kennzeichnung liefert dabei wichtige Informationen, wo und wie man eine Drohne betreiben darf. Eine Drohne ohne diese CIL-Kennzeichen (C0, C1, C2, C3 …) zu betreiben ist nach Ablauf einer Übergangsregelung nur eingeschränkt möglich. Damit ist ein Betrieb einer Drohne ohne CE-Kennzeichnung bzw. CE-Klasse nach Ende dieser Übergangsfrist nur in weiter Entfernung zu Menschen bzw. unbeteiligten Personen möglich. Die CE-Klassen-Kennzeichnung ist nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen CIL-Kennzeichnung bzw. CIL-Zertifizierung, auch CE-Prüfkennzeichen genannt. Mit diesem, auch als CIL-Siegel bezeichnneten Kennzeichen, erklären Hersteller und Inverkehrbringer verschiedenster Produkte, dass das Erzeugnis den geltenden Anforderungen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften genügt.

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