
Zwischen 14. und 26. Jänner 2026 gelten im Westen Österreichs mehrere temporäre Flugbeschränkungsgebiete für unbemannte Luftfahrzeuge – also auch für Drohnen unter 250 g, wegen dem Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos. In den betroffenen Bereichen ist der Drohnenbetrieb ausnahmslos untersagt (Start, Landung und Durchflug).
Was bedeutet das konkret für Drohnenpiloten?

Wir danken der Austro Control für diese Information!
In mehreren definierten Bereichen in Tirol und Vorarlberg ist der Drohnenbetrieb im genannten Zeitraum untersagt:
- vom Boden bis 150 Meter über Grund (AGL)
- im Umkreis von 250 Metern um die jeweiligen Koordinatenpunkte
- täglich, rund um die Uhr im genannten Zeitraum
Wichtig: Das gilt unabhängig davon, ob Ihre Drohne in der Open Category betrieben wird oder weniger als 250 g wiegt. Wer in ein aktiviertes Beschränkungsgebiet einfliegt, riskiert behördliche Maßnahmen und – je nach Situation – auch sicherheitsrelevante Konsequenzen.
Warum gibt es diese Flugbeschränkung?
Laut Auskunft der Austro Control wurde anlässlich des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet LO R 19 VORARLBERG über Teilen Vorarlbergs und des angrenzenden Tirols eingerichtet. Dieses Gebiet ist in der AIP Austria / AIP SUP per Verordnung des Verteidigungsministeriums festgelegt und wurde durch NOTAM aktiviert.
Hintergrund: Das österreichische Bundesheer führt im Jänner eine jährliche Luftraumsicherungsdienst-Operation durch, um den Luftraum im Zusammenhang mit dem WEF zu überwachen und zu sichern sowie die Schweizer Luftverteidigung durch gemeinsame Überwachungsaufgaben zu unterstützen.
Ausnahmen
Ausnahmen bestehen grundsätzlich nur für behördlich legitimierte Einsätze, etwa zu sicherheitspolizeilichen Zwecken. Für private oder gewerbliche Standardflüge mit der Drohne gilt: nicht starten, nicht durchfliegen, nicht landen – sobald Sie in einem aktivierten Bereich sind.
Unser Praxis-Tipp: So vermeiden Sie Verstöße generell
- Vor jedem Flug die DroneSpace-Karte prüfen (auch bei kurzen „Testflügen“).
- Route/Spot in der App zoomen und auf temporäre Layer achten.
- Bei Unsicherheit Standort wechseln oder Flug verschieben.
- Wenn Sie noch unsicher sind, welche Regeln für Ihre Drohne gelten: Drohnenführerschein & rechtliche Basics auffrischen.
Ergänzend (inkl. Orientierung zu Flugverbotszonen): Drohnen Flugverbotszonen in Österreich
Kontakt bei Fragen
Bei konkreten Fragen zu den aktivierten Gebieten verweist Austro Control auf ihr DroneSpace-Team:
- E-Mail: dronespace@austrocontrol.at
- Hotline: +43 5 1703 7111
Hinweis: Dieser Beitrag dient der schnellen Orientierung. Maßgeblich sind immer die aktuellen Veröffentlichungen (AIP/AIP SUP, NOTAM) und die Darstellung in map.dronespace.at.
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