Bewilligung
Für eine Drohne, die nicht in die Kategorie OPEN fällt, wird in eine Bewilligung vor dem Flugbetrieb benötigt. Die Drohne (UAS) wird dann automatisch der Kategorie SPECIFIC zugeordnet. Eine solche Bewilligung stellt in Österreich die Austro Control, Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrtmit beschränkter Haftung, aus. Insbesondere Drohnen Einsätze außerhalb der direkten Sichtlinie (BVLOS, Beyond Visual Line of Sight) bedürfen einer separaten behördlichen Drohnenbewilligung, wobei auch der Versicherungsschutz für die Drohne entsprechend angepasst werden muss. Schließlich verlangt die Luftfahrtbehörde für bewilligungspflichtige Drohnen schon vorab dementsprechende Versicherungsbestätigungen. In der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung bedarf es hingegen keiner Bewilligung einer spezifischen Drohne. Dort registriert man sich lediglich als Drohnen Betreiber, sprich, als juristische oder natürliche Person.
Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.
Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.