Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Beteiligte Personen

Beteiligte Personen

Sogenannte Beteiligte Personen sind alle Menschen, die beim Einsatz einer Drohne oder eines anderen unbemannten Luftfahrzeugs mithelfen. Beim UAS Betrieb sind Beteiligte Personen von sogenannten Unbeteiligten Personen streng zu unterscheiden. Schließlich regelt die EU Drohnenverordnung, wie nahe man mit einer Drohne an Unbeteiligte Personen heranfliegen darf. Gerade wenn es um die Wahrung von Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten geht, sind auch sogenannte „Uninformierte Personen“ beim Drohnen Eisatz relevant. Werden also UAS in der Nähe von Unbeteiligten Personen eingesetzt, sollte man alle anwesenden Personen bestmöglich schon vor dem Drohnen Einsatz über diesen informieren. Betreffend den Schadenersatz nach Drohnen Unfällen sind Unbeteiligte Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da eine Drohnen Haftpflichtversicherung nur gegenüber sogenannten „Dritten“ in Leistung geht.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

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