Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Aufstiegserlaubis

Aufstiegserlaubis

Um manche Drohnen steigen zu lassen, benötigt der Drohnenpilot eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde. Eine Aufstiegserlaubnis wird zum Beispiel für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm oder Drohnen mit Verbrennungsmotor, die weniger als 1,5 Kilometer von Wohngebieten fliegen, oder Flügen mit Drohnen in der Nacht benötigt. Häufig ist ein solcher Betrieb von Drohnen in der Privathaftpflicht mit Drohnen ausgeschlossen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

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