Das Ziel der Europäischen Union, das Drohnenrecht zu vereinheitlichen, ist grundsätzlich ein begrüßenswertes. Klar ist, dass die aktuellen europäischen Entwürfe erst den ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels darstellen und hier noch viel Arbeit zu investieren ist. Das bedeutet aber auch, dass die nationalen Behörden jetzt umso mehr zu einer möglichst praktikablen und weitsichtigen Umsetzung aufgerufen sind. Mit Blick auf den rapiden Anstieg von Drohneneinsätzen in verschiedenen Märkten und den immer vielschichtiger werdenden Anwendungsbereichen plädieren wir zumindest für die Beibehaltung des versicherungsrechtlichen Status quo.

Dr. Stefanie Werinos-Sydow
Kompetenzzentrum für Drohnenrecht, Wien