Top Informationen zur Drohnen Haftpflichtversicherung für UAS: Kosten, Deckung, Gesetze, Anbieter & Tarife
Drohnen - Haftpflichtversicherungen - in aller Kürze!
Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung per 2021 zu gilt folgendes Regelung für den Betrieb von Multicoptern: Spätestens wenn Drohnen Kameras mitführen gelten diese als „Unbemannte Luftfahrzeugsysteme“ (Unmanned Aircraft System, UAS) und benötigen daher eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Dabei unterliegen Drohnen als UAS hierzulande automatisch auch dem Österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG). Und dieses schreibt wiederum eine streng gerätebezogene Haftpflichtversicherung für Drohnen vor. Sprich, man versichert nicht den Drohnenpiloten oder den Drohnenbetreiber, sondern immer das konkrete unbemannte Luftfahrtzeug als Gefahrengegenstand selbst. Aus diesem Grund müssen auch die Drohnen Daten wie etwa das Modell, die Seriennummer und das Abfluggewicht in der Polizze stehen. Drohnen Haftpflichtversicherungen ohne Gerätedaten gelten in Österreich nicht! Auch kann man Drohnen nicht in der Haushaltsversicherung versichern, da herkömmliche Private Haftpflichtversicherungen nicht für eine Gefährdungshaftung vorgesehen sind. Dabei haftet man im Zuge der Drohnen Registrierung für UAS Betreiber selbst dafür, ob man sich mit einer richtigen oder falschen Drohnenversicherung registriert. Dazu passend hier ein Auszug aus dem Österreichischen Luftfahrtgesetz Paragraph 24j:
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.
Kuratorium für Verkehrssicherheit: Drohnen Haftpflichtversicherung nur mit Modell, Gewicht, Seriennummer
Dass die spezifischen Gerätedaten einer Drohne auch in der jeweiligen Versicherungspolizze dokumentiert sein müssen, bestätigt auch das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV):
Auf die Frage, ob eine rein personenbezogene Haftpflichtversicherung des Drohnen Betreibers oder Drohnenpiloten genügt, antwortet das KFV folgendermaßen:
„Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!“
Quelle: Drohnenversicherung, Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) 2023
Dass man immer die Drohne selbst mit ihrer individuellen Seriennummer versichern muss, wird auch von führenden Luftrechts- und Versicherungsrechtsexperten Österreichs bestätigt. Hier findest Du alle rechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung >>>
Auch der ÖAMTC warnt vor Vereins-Sammelpolizzen in der Drohnen Pflicht Versicherung!
In einer eigenen Newsletter Aussendung vom Februar 2024 warnt der ÖAMTC explizit vor Deckungen in „Sammelpolizzen“, wie sie manchmal in Vereinsmitgliedschaften angeboten werden. Schließlich genügen derartige Sammelversicherungen nicht dem gerätebezogenen Pflichtversicherungswesen, das für die Drohnen Haftpflichtversicherung in Österreich gesetzlich verankert ist.
Aus mindestens zwei gravierenden Gründen sind Sammelpolizzen von Vereinen für registrierungspflichtige Drohnen Betreiber unzulässig:
- Meistens fehlen in derartigen Sammelversicherungen über Vereine die spezifischen Drohnen Daten. Dadurch handelt es sich um bloß personenbezogene Versicherungen für Drohnen Piloten, was aber dem Luftfahrtgesetz widerspricht.
- Zudem sind die bloß mit-versicherten Vereinsmitglieder nicht selbst Versicherungsnehmer. Sprich, der Polizzeninhaber ist der Verein und nicht das Mitglied. Im gesetzlich verankerten Pflichtversicherungswesen für Drohnen muss man aber als Drohnen Betreiber auch selbst der Versicherungsnehmer sein. Schließlich versichert man ja auch nicht sein Auto ohne jedwede Identifizierung über die Sammelpolizze eines Vereins!
Dies bestätigt auch die Austro Control per eMail:
„Versicherungsnehmer und Inhaber der Registrierungsbestätigung sollten ein und dieselbe (juristische oder natürliche) Person sein. Diese ist auch für die Drohne verantwortlich“
Dronespace Team der Austro Control, Dez. 2023
Hier gibt’szusätzliche Informationen, warum man Drohnen nicht im Modellflug-Club versichern kann. Hier zur verpflichtenden Drohnen Haftpflichtversicherung im BMI Magazin „Öffentliche Sicherheit“, Beitrag Drohnen Registrierung und Versicherung. Und hier findest Du eine Checkliste zur Drohnenversicherung sowie alle Quellen und rechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung >>>
Erfahrungen zu Drohnen-Haftpflichtversicherung mit AIR&More
Hier findest Du noch mehr Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen, Drohnen Versicherungen im Vergleich für Österreich sowie eine generelle Übersicht in Sachen Drohnenversicherung.
Und hier findest Du den
- Online Antrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich >>>
- sowie die spezielle Mini-Drohnen Haftpflicht Versicherung >>>
Diese Drohnen Haftpflichtversicherung schützt auch gegen Verletzungen von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten!
Die Meldungen über Verletzungen und Störungen der Privatsphäre durch Kamera-Drohnen werden definitiv mehr! Das belegt auch die letzte Drohnen Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Dabei stellt sich die berechtigte Frage, wie man mit einem UAS überhaupt im besiedelten Gebiet starten kann, ohne Gefahr zu laufen, versehentlich ein Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Denn die Privatsphäre anderer Menschen gilt quasi schon als "notwehrfähiges Rechtsgut". Dabei genügt es schon, wenn man mit seiner Drohne über dem eigenen Garten kreist und sich ein Nachbar genau dadurch ausspioniert "fühlt". Die Crux dabei: Privatsphären Verletzungen durch Kamera-Copter sind in herkömmlichen Drohnen haftpflichtversicherungen nicht gedeckt. Aus diesem Grund haben wir mit der R+V Versicherung ein eigenes Deckungskonzept zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausgearbeitet. Und so versichert die Drohnen Haftpflicht der R+V explizit auch Privatsphären Verletzungen durch Drohnen in den enstprechenden Tarifen kostenfrei mit.
Achtung: Verletzungen der Privatsphäre gelten in Österreich als so genannte immaterielle Schäden und müssen als solche dann auch in der Deckungsübersicht mit drinnen stehen. Und eben diese Privatsphären Verletzungen mit der zusätzlichen Definition als "immaterielle Schäden" kann man bei der R+V Drohnen Haftpflichtversicherung über den speziellen Pilot Privacy Shield entsprechend absichern.
Gibt's nur hier: Drohnen Haftpflichtversicherung mit Airbag beim Betrieb fremder UAS
Die Drohnen Haftpflichtversicherung der R+V bietet noch einen weiteren Vorteil. Schließlich versichert diese den Versicherungsnehmer auch bei Flügen mit fremden UAS. Zwar muss man im Zuge der verpflichtenden Drohnen Registrierung schon eine gültige Polizzennummer einer gerätebezogenen Drohnenversicherung angeben, wodurch gewährleistet sein sollte, dass jedes UAS mit angebrachter Registrierungsnummer auch wirklich versichert ist. Was jedoch, wenn der Betreiber der fremden Drohne ganz einfach vergessen hat, seine Versicherungsprämie einzuzahlen oder die Verlängerung der Deckung übersehen hat? Dann hätten wir den leicht möglichen Fall, dass eine Drohne zwar eine Registrierungsnummer trägt, in Wahrheit aber nicht mehr versichert ist. Nimmt man um nun eine derartige Drohne guten Glaubens in Betrieb, und es passiert etwas, dann könnte so ein Schaden für alle Beteiligten fatal enden. Mit dem speziellen Air&More Airbag in der R+V Drohnen Haftpflichtversicherung kann man hier immer noch safe starten. Denn sollte das UAS tatsächlich ohne Versicherung sein, so verwandelt dieser Airbag auch hier einen potentiellen Aufprall in eine sanfte Landung!
Haftpflichtversicherung für Mini Drohnen:
Mavic Mini, Mini 2, Mini 3, DJI Mini 4, Maginon QC-90, Fimi X8 Mini, Hubsan Zino Mini, Eachine & andere FlyCams
Der Trend zu Mini Drohnen hält weiterhin an und damit ruft der Markt auch nach eigenen Haftpflichtversicherungen für Mini Drohnen. Dabei kann man gerade mit Mini UAS unter 250 g Abfluggewicht, wie etwa auch der DJI Mini 2, der DJI Mini 3, oder der DJI Mini 4 auch Zukunft sicher starten. Schließlich fehlen (Stand April 2022) immer noch die in der EU Drohnenverordnung eigentlich vorgesehen Drohnen CE Klassen Kennzeichnungen. Wiegt eine Drohne aber z. B. nur 249 Gramm (also genau unter 250 Gramm) so ist das für den Betreiber dieses UAS unerheblich. Schließlich kann man diesen Mini Drohnen auch nach Ende der Übergangsfristen der EU Drohnen Verordnung (per 01.01.2024) weiterhin problemlos fliegen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Übergangsregelung für Drohnen der OPEN Kategorie ohne CE Klassen-Kennzeichnung. Zudem bräuchte man beim Fliegen von Drohnen unter 250 g auch keinen Drohnenführerschein zu absolvieren. Wir empfehlen aber trotzdem jedem Drohnenpiloten, sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Und egal, ob Mini Drohne oder nicht, auch den Online Drohnenführerschein zu machen. Wer sich vorbereiten will, findet hier schon mal zum Üben einige Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Was nun spezielle Versicherungen für Mini Drohnen, betrifft so konnten wir auch hier mit der R+V Versicherung spezielle Tarife ausverhandeln. Diese sind noch einmal günstiger als jene für "normale" Drohnen und suchen am Markt ihresgleichen. Dabei umfassen die Tarife dieser speziellen Mini Drohnen Haftpflichtversicherung dasselbe Leistungsspektrum! Dazu gehört insbesondere der einzigartige Privacy Shield für Drohnen Piloten sowie der auch oben beschriebene Drohnen Airbag.
Drohnen Haftpflicht: R+V Versicherung mit Top Rating
Wer mit einer Drohne abhebt, braucht eine Versicherung, die mit beiden Beinen fest am Boden steht! Dabei kann die R+V Allgmeine Versicherung AG auf eine langjährige Erfahrung in der Luftfahrt zurückgreifen und verfügt zudem über eine eigene Niederlassung in Österreich (Wien). So bekommen Drohnen Kunden aus Österreich eine Versicherung nach österreichschem Recht mit Gerichtstand in Österreich. Daß auch die Betreuung vor Ort durch ein eigenes Team in Österreich erfolgt, versteht sich dabei von selbst. Und nicht zuletzt können sich auch die Ratings der R+V Versicherung sehen lasssen. So stufen gleich zwei prominente Rating Agenturen (Standard & Poor's und Fitch) die R+V mit "AA" bzw. als "sehr stark" ein.
Dabei sollte man bedenken: Drohnen sind nunmal unbemannte Luftfahrzeuge (UAS). Sie nutzen den selben Lufttraum wie z. B. Helikopter, sie können aber auch auf stark befahrene Straßen stürzen, etc. (hier mehr über Drohnen Unfälle, Drohnen Verletzungen und Videos zu Drohnen Crashtests). Wo und wie auch immer wir nun Drohnen einsetzen: Es lohnt sich in jedem Fall, einen "sehr starken" Partner an seiner Seiten zu wissen!
Drohnen Haftpflicht Versicherungen Tarif Vergleich
inkl. Versicherungssteuer