Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht

Für Drohnen besteht eine Kennzeichnungspflicht. Zum einen müssen Drohnen Betreiber (UAS Operator) ihre unbemannten Luftfahrzeug-Systeme (Unmanned Aircraft Systems, UAS) selbst kennzeichen. Dabei muss man die gültige Drohnen Registrierungsnummer gut sichtbar auf dem UAS anbringen. Zum anderen besteht auch eine Kennzeichnungspflicht durch Drohnen Hersteller. Dabei müssen die Drohnen Hersteller oder Inverkehrbringer ihre Kopter mit einer CE–Klassen-Kennzeichnung versehen. Diese CE-Klassifizierung besagt wiederum, in welcher Unterkategorie man die Drohne gemäß EU Drohnenverordnung betreiben darf. Diese CE-Klassifizierung ist zu unterscheiden vom herkömmlichen CE Prüfkennzeichen und beginnt mit der Kennzeichnung C1 bis C4.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.