Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Höhenbegrenzung

Höhenbegrenzung

Die Höhenbegrenzung bei Drohnen entspricht in der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung einer maximalen Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie auch bei anderen Luftfahrzeugen gibt man auch bei einem UAS (Unmanned Aircraft System) die Flughöhe mit dem internationalen Kürzel AGL an, was für Above Ground Level steht.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.