Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Drohnenhaftpflicht

Drohnenhaftpflicht

Jede Drohne muss haftpflichtversichert sein, wobei Personenschäden und Sachschäden in der Höhe von 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) abgedeckt sein müssen. Eine Versicherung für Drohnen umfasst drei Aufgaben:1. Überprüfung des Leistungsanspruchs eines Geschädigten aufgrund eines Unfalls mit einer Drohne.2. Die Erstattung der Ansprüche des Geschädigten ohne die privaten finanziellen Mittel des Drohnenpiloten zu belasten.3. Vertretung des Drohnenpiloten bei Gericht und Zurückweisung unzulässiger Ansprüche von Dritten.Da Drohnen gemäß EU Drohnenverordnung als Unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) gelten, brauchen diese echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen. In der Police müssen dann auch die individuellen Gerätedaten einer Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) enthalten sein. Eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung deckt immer ein spezifisches UAS ab, wobei seriöse Anbieter nicht nur höre Versicherungssummen (bis ca. EUR 10 Mio.), soderm auch eine Deckung für reine Vermögensschäden zusätzlich anbieten. Als unbemannte Luftfahrzeuge können Drohnen NICHT in herkömmlichen Privaten Haftpflichtversicherungen oder Haushaltsversicherungen gesetzeskonform versichert werden.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.